Hallo Kolleginnen und Kollegen,

bald sind wieder BR Wahlen und ich seh da wieder einige Fragen zur Wahl aufkommen, die von mir zum Teil selber nicht ganz klar zu beantworten sind.
Die Frage ist, wenn bei einem vereinfachten Wahlverfahren (Personenwahl) die einzelnen Bewerber auf der Liste keine Stützungsunterschriften nachweisen können, ob diese Bewerber dann überhaupt wählbar sind?
Mir ist das selber nicht ganz klar und ich finde dazu auch nichts im Netz bzw. in den Büchern.
Hat da jemand Erfahrung?