Erstellt am 29.07.2009 um 11:16 Uhr von Solarkrieger
Hallo!
M.E. ist es so das du bei einer Personenwahl, also nur eine Liste, auch nur Stützunterschriften für die gesamte Liste brauchst.
Für die Liste brauchst du 20% ( 1/5 der Belegschaft) die ihre Stützunterschriften geben.
Bei einer Listenwahl bräuchte jede Liste 20% an Stützunterschriften.
Erstellt am 29.07.2009 um 11:27 Uhr von MonaLisa
@Rapper,
ein einzelner Bewerber auf der gemeinsamen Vorschlagsliste muss keine Stützunterschrift nachweisen. Diese geforderten Unterschriften beziehen sich immer auf die komplette Liste.
§ 14 BetrVG,
(4) 1Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.2In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
§ 6 WO DKK, III Inhalt der Vorschlagslisten RN. 24
Jede Vorschlagsliste ist von einer bestimmten Anzahl von wahlberechtigten AN zu unterzeichnen (vgl. § 14 Abs. 4 BetrVG). Wird die Mindestzahl nicht erreicht, ist die Liste ungültig und nach ihrer Einreichung nicht mehr heilbar (vgl. § 8 Abs. 1 WO). Das schließt nicht aus, dass der Listenvertreter, sofern die Frist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 WO noch nicht abgelaufen sind, erneut eine Vorschlagsliste mit denselben Wahlbewerbern einreichen kann, die die erforderliche Anzahl von Unterschriften trägt.
Erstellt am 29.07.2009 um 13:23 Uhr von rolfo
@ Solarkrieger
"Für die Liste brauchst du 20% ( 1/5 der Belegschaft) die ihre Stützunterschriften geben"
Falsch! 1/20stel der wahlberechtigten Arbeitnehmer!!!
Erstellt am 29.07.2009 um 13:33 Uhr von DeWalt
Dementsprechend 5% statt 20%.
Erstellt am 29.07.2009 um 15:56 Uhr von Solarkrieger
@all
Sorry Kollegen, hab da was durcheinander gewürfelt. Ihr habt natürlich Recht.
Kann passieren, soll nicht wieder vorkommen.
sonnige Grüße