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Wahl 2010 Termin Ende Mai zwingend?

G
Gerau
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, unser BR besteht noch nicht sehr lange (aber über ein Jahr). M ü s s e n die Wahlen bis Ende Mai abgeschlossen sein oder gäbe es auch eine Art Fristverlängerung? Bei uns gibt es noch so viele Themen, die wir in unserer jetzigen Formation gerne noch weitertreiben würden... Ich frage deshalb, weil der BR (die IG_Metall in Niedersachsen ist zuständig) beim AG meiner Tochter erst im November 2010 wählen will. Gibt es das? LG

6.19403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

19.07.2009 um 22:07 Uhr

Gerau, nein das würde m. E. eine betriebsratslose Zeit von fast einem halben Jahr bedeuten.

S
Sternburg

20.07.2009 um 00:29 Uhr

Lotte hat recht, denn das Gesetz (§ 13 BetrVG) schreibt zwingend den Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai für BR-Wahlen vor, Ausnahmen sind - außer der in den Abs. 2 und 3 genannten Fällen - nicht vorgesehen.

[Ergänzung] § 21 BetrVG ist auch nicht ganz unwichtig: "Die regelmäßige Amtszeit des BR beträgt 4 Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der BR neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats."

P
paula

20.07.2009 um 13:39 Uhr

"Bei uns gibt es noch so viele Themen, die wir in unserer jetzigen Formation gerne noch weitertreiben würden... "

Das ist undemokratisch! Wer welches Thema wann wie und wo fertig betreibt entscheidet nunmal der Wähler

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