Darf ich als Mitglied des Wahlvorstandes mich zur Betriebsratswahl stellen?
Darf ich als Mitglied des Wahlvorstandes mich zur Betriebsratswahl stellen?
Community-Antworten (5)
14.07.2009 um 15:52 Uhr
@Sumsemann Aber selbstverständlich, jeder Beschäftigte, der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Kandidieren dürfen natürlich auch Mitglieder des Wahlvorstands.
14.07.2009 um 15:54 Uhr
@ Sumsemann Wenn du alle anderen Kriterien der Wählbarkeit erfüllst, bist du auch als Mitglied des Wahlvorstandes wählbar. Siehe § 7 BetrVG.
14.07.2009 um 15:55 Uhr
Wer wählbar ist erfährst Du in §8 BetrVG. Wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes diese Kriterein erfüllen, sind auch diese wählbar.
14.07.2009 um 16:00 Uhr
@ BRTOM Danke für die Korrektur!! :-)
14.07.2009 um 16:10 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
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