betriebsratswahl.deSeminare

Darf ich als Mitglied des Wahlvorstandes mich zur Betriebsratswahl stellen?

S
Sumsemann
Apr 2018 bearbeitet

Darf ich als Mitglied des Wahlvorstandes mich zur Betriebsratswahl stellen?

5.79805

Community-Antworten (5)

C
carrie

14.07.2009 um 15:52 Uhr

@Sumsemann Aber selbstverständlich, jeder Beschäftigte, der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Kandidieren dürfen natürlich auch Mitglieder des Wahlvorstands.

O
Oluscha

14.07.2009 um 15:54 Uhr

@ Sumsemann Wenn du alle anderen Kriterien der Wählbarkeit erfüllst, bist du auch als Mitglied des Wahlvorstandes wählbar. Siehe § 7 BetrVG.

B
BRTOM

14.07.2009 um 15:55 Uhr

Wer wählbar ist erfährst Du in §8 BetrVG. Wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes diese Kriterein erfüllen, sind auch diese wählbar.

O
Oluscha

14.07.2009 um 16:00 Uhr

@ BRTOM Danke für die Korrektur!! :-)

S
Sumsemann

14.07.2009 um 16:10 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ihre Antwort