Erstellt am 08.07.2020 um 13:48 Uhr von celestro
rechtes Ohr rein, linkes Ohr raus ... es gibt keine Fristen und die würde ich mir vom AG auch nicht derart diktieren lassen.
Wieviele schauen denn ins Postfach? Außerdem könnte man ja auch hingehen und solche Termine immer direkt (weil zu kurzfristig) ablehnen. Würde mich wundern, wenn der AG da nicht irgendwann draus "lernt".
Erstellt am 08.07.2020 um 21:38 Uhr von Dummerhund
Hilfe sollte euch der § 26 BetrVG sein. Der BRV erhält vom AG die Einladung zu einem Termin. Darin enthalten: Uhrzeit, Datum und Grund des Gespräches.
Der BRV unterrichtet erst dann alle BRM´s die mit an diesem Termin dran teil nehmen sollen. Diese Mail muss den einzelnen BRM´s erst mal zugehen und von diesen gelesen werden. Mails müssen während der Zeit gelesen werden in der man eigentlich seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nach geht. Habt ihr BRM´s in Früh- Spät- und Nachtschicht ist auch dies mit zu berücksichtigen. Dann noch steht es jedem einzelnen BRM zu sich zu den Thema ausreichend vor zu bereiten. Dieses Recht hat der AG ja auch für sich selbst in Anspruch genommen.
Euer AG ist der Geschäftspartner des BR-----NICHT MEHR UND NICHT WENIGER:
Fragt ihn mal ob er mit seinen Geschäftspartnern außer Haus und mit seinen Kunden auch so umgeht.
Macht euch einem Plan wie ihr meint das Einladungen zu erfolgen haben und lasst dies dem AG schriftlich zukommen.
Erstellt am 09.07.2020 um 09:42 Uhr von UdoWoe
Wir hatten jetzt den Fall, dass die GL uns während einer Teams-Konferenz etwas vorgestellt hat und gleichzeitig fragte, ob wir die Freigabe dazu sofort geben würden. NATÜRLICH haben wir dies nicht gemacht, Der AG fing dann an zu jammern, es wäre doch... und der BR... würde.....
Unsere KBR-Vorsitzende hat dann ganz locker und neutral dem AG mitgeteilt, dass wir als KBR-Mitglieder uns ersteinmal weiter informieren müssten und uns vielleicht sogar das O.K. der örtlichen BRs bzw. des GBRs einholen müssten.
Wie Dummerhund schon geschrieben hat, ganz ruhig und sachlich antworten, nee, Termin geht nicht. Einladungsfristen für den BR müssen eingehalten werden und die einzelne BR-Mitglieder müssten dann auch immer kurzfristig aus der Arbeit weg.....
Da gibt es einige Möglichkeiten den AG zu erziehen so etwas nicht mehr zu machen.
Wäre mal interessant zu wissen, ob der AG umgekehrt auch so schnell reagiert.
Erstellt am 11.07.2020 um 16:57 Uhr von HotExploder
Und ganz wichtig dabei: Nicht enttäuscht sein, wenn Ihr was Dringendes habt und der AG schiebt es auf die lange Bank. Nicht heulen dann, ok.
Erstellt am 11.07.2020 um 17:23 Uhr von Dummerhund
HotExploder
Ein Betriebsrat der etwas so dringendes hat macht eben wie der AG etwas verkehrt.