Erstellt am 21.05.2009 um 20:03 Uhr von August
Hallo? Was soll aus der Wahl werden,wenn das schriftliche festhalten eines einfachen Beschlusses schon nicht funktioniert?
Erstellt am 22.05.2009 um 21:11 Uhr von kalli
Hallo clown,
es gibt einen Digitalen Wahlhelfer der IG Metall guckst du hier:
http://www.igmetall-bbs.de/BR-Wahlen-2006.15.0.html
Das lad dir mal runter (zip - Datei 4,3 MB) und schau dir das mal an.
Da findest du sämtliche Vordrucke, einen Zeitplan für die Wahl, Wahlrechner etc.
den benutze ich z.Zt. auch
@ August
nicht jeder Wahlvorstand hat die nötigen Grundkenntnisse zur Durchführung einer Wahl.
mfg
kalli
Erstellt am 22.05.2009 um 21:16 Uhr von Immie
@kalli
...nicht jeder Wahlvorstand hat die nötigen Grundkenntnisse zur Durchführung einer Wahl...
Denkst du nicht auch, das eine Wahl so wichtig ist, das man sich diese "Kenntnisse" schnellstens aneignen sollte?
Erstellt am 22.05.2009 um 21:43 Uhr von kalli
Das schon,
aber bei uns z.Bsp. war die Zeit doch echt knapp.
Also unseren GEW angerufen, Software aus dem Netz gesaugt, endlose Nächte vorm PC verbracht und telefonate geführt BetrVG und WO studiert.
Die Software ist doch recht gut.
Du hast einen Zeitplan an den du dich halten kannst.
Du hast sämtliche Vordrucke, die nur noch angepasst werden müssen.
Du bekommst sämtliche Infos über die §§ in der WO und im BetrVG.
Mit Hilfe der GEW sollte das dann schon klappen.
Erstellt am 23.05.2009 um 13:12 Uhr von DonJohnson
@all
Dürfte ich euch an die Eingangsfrage erinnern?
@clown
Ich würde etwa so anfangen.
"Sehr geehrte Damen und Herren.
Als Gesamtbetriebsrat unseres Unternehmens haben wir in der Sitzung vom xx.xx.xxxx beschlossen, nach § 17 Abs 1 BetrVG folgende KollegenInnen zum Wahlvorstand für den Betrieb Musterbetrieb zu bestellen. Der WV wird unmittelbar mit den Vorbeteitungen zur Wahl beginnen. Dazu gehört selbstverständlich die Schulung, die am xx.xx.xxxx bei dem Veranstalter Musterveranstalter in Musterhausen stattfindet. Der GBR und der WV haben bei der zeitlichen Lage die betrieblichen Belange berücksichtigt. Die Freistellung der KollegenInnen erfolgt nach § 37 Abs 6 BertrVG.
Mit freundlichen Grüßen
GBRV
Max MusterGBRV"
Oder so in der Art halt...
Viel Erfolg
DJ