Fallen diese Dinge auch unter die Mitbestimmung des BR.
Fluchttüren / Notausgänge und Ein- und Ausgänge der Mitarbeiter. Die GL hat eine Arbeitsanweisung bezüglich der Ein - und Ausgänge ausgehängt wo die Mitarbeiter das Gebäude betreten und verlassen sollen. Ist das Mitbestimmung oder kann die GL das einfach unter Androhung von Konsequenzen aushängen?

Keine alarmgesicherten Fluchttüren verbaut im Gebäude.