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Vertretungsreglung

A
Angestellter
Jan 2018 bearbeitet

Morgen zusammen,

vorab. Unser Vorsitzender und sein stellvertrter sind beide bis auf weiteres krank bzw. im Urlaub. Wir haben in einer Sitzung bis zur Rückkehr einer der beiden einen neuen Vorsitzenden (Vertetung) inkl. Freistellung nach §37 gewählt.

Nun meine Frage, war das richtig....im nachhinein finden wir keine ges. Grundlage dafür. Unser Arbeitgeber ist der Meinung wir hätten den Vorsitzenden abgewählt.

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Community-Antworten (2)

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Apostel

19.06.2008 um 10:39 Uhr

@ Angestellter

Gab es eine ordentliche Einladung zur Sitzung mit Tagesordnung? War ein TOP "Abwahl des Vorsitzenden" mit Beschlussfassung? Ein extra Punkt "Neuwahl Vorsitzender" ?

Wenn nicht dann habt Ihr den BRV auch nicht abgewählt, wobei die Wahl eines Vorsitzenden, wie ihr das gemacht habt sowieso nicht rechtskräftig ist

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Angi1

19.06.2008 um 10:54 Uhr

Hallo Angestellter,

im Fitting zu § 26 BetrVG RN 43 gefunden: "Ist auch der Stellvertreter des Vorsitzenden während der Dauer der Stellvewrtretung zeitweise verhindert, so muss, wenn dieser Fall nicht in der Geschäftsordnung (§36) geregelt ist, der BR eine Regelung der Vertretung des Vorsitzenden treffen. In diesem Fall kann der BR für die Dauer der Verhinderung einen neuen Stellvertreter wählen, der so lange die Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt. " RN 26 "Ist ein freigestelltes BR Mitglied zeitweise verhindert, so hat der BR, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, auf Grund der allgemeinen Regelung des § 37 Abs. 2 Anspruch auf Ersatzfreistellung eines anderen BR Mitglieds."

MfG Angi1

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