Ist ein Betriebsrat einklagbar, wenn keiner besteht und der Arbeitgeber keinen wünscht?
Unsere Firma hat über 400 Mitarbeiter und bisher keinen Betreibsrat. Jetzt wurden wir von einer Schweizer Holding aufgekauft und die Arbeitsbedingungen werden immer schlechter. Ein Betriebsrat wird aber von der Firmenseite ausdrücklich abgelehnt. Haben wir als Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen solchen einzuklagen und wenn ja, wie? Vielen Dank im Vorraus!
Community-Antworten (4)
07.06.2008 um 23:47 Uhr
Hi,
wendet euch an den DGB, die werden euch eine Gewerkschaft nennen die bei euch zuständig ist. Die werden euch dann erklären was ihr machen müsst.
Gruß ....
08.06.2008 um 00:24 Uhr
@Jammerlammen, die wird aber auch nur gesprächig, wenn einige von "gutemuene's" Betrieb dort Mitglied sind!
@gutemuene, (was für ein Nickname..) dir ist doch klar, warum eure Firmenleitung einen Betriebsrat ablehnt, oder? Die haben aber nicht's abzulehnen, geschweige denn dass ihr sie fragen müsst! Wenn ihr einen Betriebsrat gründen wollt und mindestens 3 (sehr verschwiegene!) Kollegen bereit sind, dies auch durchzuziehen, werdet ihr vielleicht mit ersten Schwierigkeiten rechnen müssen, aber euer AG (auch wenn er in der CH sitzt) wird schnell merken, dass hier deutsche Gesetze gelten! Und dazu gehört nun mal das BetrVG....... Gib mal links im Suchfenster "Betriebsrat gründen" ein und du bekommst jede Menge Tipp's!
08.06.2008 um 14:06 Uhr
Danke für Eure Tips! Wir hatten bereits Mitarbeiter, die sich für eine solche Wahl geeignet und auch bereiterklärt hatten. Seltsamerweise wurden diese sofort gekündigt ( da findet sich ja immer was ). Da war wohl irgendwo eine undichte Stelle....! Die bekamen zwar alle vor Gericht eine Abfindung zugesprochen, aber die Angst um die Arbeitsplätze geht dennoch um. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, müsste also sozusagen vorab so etwas wie eine geheime Wahl stattfinden und wir müssten dann die "Oberen " vor vollendete Tatsachen stellen - richtig? Nochmal danke!
08.06.2008 um 17:32 Uhr
Nicht ganz richtig. Wie schon jammerlammen geschrieben hat, wendet euch an eure Gewerkschaft. Die kann tätig werden wenn nur ein Mitglied dieser Gewerkschaft in eurem Betrieb tätig ist. So kamen wir zu einem Betriebsrat.Die Gewerkschaft hat eine Betriebsversammlung einberufen und Wahlen für den Wahlvorstand durchgeführt. Die Leute im Wahlvorstand haben Kündigungsschutz bis ein halbes Jahr nach der Wahl. Lassen sie sich in den Betriebsrat wählen was sie tun können, so haben sie als Betriebsratsmitglied automatisch weiterhin Kündigungssschutz. Ehrlicherweise muss ich dir sagen, dass man es mit allerlei Boßheiten und Wiederstände seitens des Arbeitsgeberzu tun haben wird wenn der ARbeitgeber gegen einen Betriesbrat ist, aber man kann sich schützen in dem man Fortbildungen macht und mit Wissen die Attacken aushebelt. Also bevor ich mich an eine Wahl machen würde und Kündigungen der betroffenen in Kauf nehmen würde, würde ich mich als erstes an die Gewerkschaft wenden. Ich wünsche euch viel Kraft und Durchhaltevermögen. Gruß Biggy
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