Wer rückt nach bei Stimmengleichheit?
Moin @ll,
ein ordentliches BRM hat gekündigt. Nun muss ja ein ErsatzM nachrücken. Ich habe jetzt das Problem, dass ich zwei Nachrücker habe, die bei der Mehrheitswahl jeweils die gleichen Stimmenanzahl haben. Eine Listenwahl fand bei und nicht statt. Wie muss ich jetzt vorgehen, per Los entscheiden oder wie?? (Ich sag mal, Müntze werfen??) Ich hab da nicht genau was gefunden. Wie würdet ihr vorgehen??
Community-Antworten (9)
24.04.2008 um 10:49 Uhr
Hallo HF, Münze werfen ist in Ordnung, man kann aber auch Streichholz ziehen lassen.
24.04.2008 um 10:54 Uhr
Hallo
ja auslosen, aber dabei aber das Geschlecht in der Minderheit nicht vergessen § 15 BetrVG.
24.04.2008 um 11:04 Uhr
Schuldigung, hab ich vergessen zu schreiben, sind zwei Männer, Frauen sind nicht mehr als Ersatzmitglieder vorhanden.
24.04.2008 um 11:47 Uhr
Wer ist denn bisher als Ersatzmitglied bei Sitzungen nachgerückt? Eigentlich hätte bereits nach der Wahl vom Wahlvorstand die Auslosung gemacht werden müssen
24.04.2008 um 12:02 Uhr
Zitat von rolfo2 "Eigentlich hätte bereits nach der Wahl vom Wahlvorstand die Auslosung gemacht werden müssen"
das wäre mir neu, wo steht das denn??
24.04.2008 um 12:12 Uhr
@HF WO §22
24.04.2008 um 13:11 Uhr
@Immi,
ich weiss jetzt war nicht, was das mit meiner Frage zu tun hat?? Es geht um das nachrücken eines Ersatzmitgliedes. Wir sind bereits ordentliche Mitglieder seit ein paar Jahren. Wir haben noch keine Neuwahl. Es scheidet jetzt jemand aus und ich habe zwei Kandidaten mit gleicher Stimme. Und meine Frage war lediglich, wie man das machen kann.
24.04.2008 um 13:49 Uhr
@HF 92612 "das wäre mir neu, wo steht das denn??" ...entfallen auf mehrere ErsMitgl,gleich viele gültige Stimmen,ist zwischen ihnen die Reihenfolge des (möglichen) Nachrückens durch Losentscheid zu ermitteln.
24.04.2008 um 14:06 Uhr
@Immi: ??? Hast Du eine neuere Fassung der Wahlordnung als der Rest? Da steht was vom letzten verbleibenden BR-Sitz - nicht von ErsMitgl.!?
@HF: Da hat der Gesetzgeber geschlampt - es steht nur im Kommentar zum § 22 WO, dass das auch für ErsMitgl gilt. Nur wer liest den im Normalfall schon, wenn der Gesetzestext sehr eindeutig erscheint. Also losen - am besten in Anwesenheit der beiden
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