Erstellt am 24.04.2008 um 08:49 Uhr von pit47
Hallo HF,
Münze werfen ist in Ordnung, man kann aber auch Streichholz ziehen lassen.
Erstellt am 24.04.2008 um 08:54 Uhr von lustlos
Hallo
ja auslosen, aber dabei aber das Geschlecht in der Minderheit nicht vergessen
§ 15 BetrVG.
Erstellt am 24.04.2008 um 09:04 Uhr von HF
Schuldigung, hab ich vergessen zu schreiben, sind zwei Männer, Frauen sind nicht mehr als Ersatzmitglieder vorhanden.
Erstellt am 24.04.2008 um 09:47 Uhr von rolfo2
Wer ist denn bisher als Ersatzmitglied bei Sitzungen nachgerückt?
Eigentlich hätte bereits nach der Wahl vom Wahlvorstand die Auslosung gemacht werden müssen
Erstellt am 24.04.2008 um 10:02 Uhr von HF
Zitat von rolfo2
"Eigentlich hätte bereits nach der Wahl vom Wahlvorstand die Auslosung gemacht werden müssen"
das wäre mir neu, wo steht das denn??
Erstellt am 24.04.2008 um 10:12 Uhr von Immie
Erstellt am 24.04.2008 um 11:11 Uhr von HF
@Immi,
ich weiss jetzt war nicht, was das mit meiner Frage zu tun hat??
Es geht um das nachrücken eines Ersatzmitgliedes. Wir sind bereits ordentliche Mitglieder seit ein paar Jahren. Wir haben noch keine Neuwahl. Es scheidet jetzt jemand aus und ich habe zwei Kandidaten mit gleicher Stimme. Und meine Frage war lediglich, wie man das machen kann.
Erstellt am 24.04.2008 um 11:49 Uhr von Immie
@HF
92612
"das wäre mir neu, wo steht das denn??"
...entfallen auf mehrere ErsMitgl,gleich viele gültige Stimmen,ist zwischen ihnen die Reihenfolge des (möglichen) Nachrückens durch Losentscheid zu ermitteln.
Erstellt am 24.04.2008 um 12:06 Uhr von Petrus
@Immi:
??? Hast Du eine neuere Fassung der Wahlordnung als der Rest? Da steht was vom letzten verbleibenden BR-Sitz - nicht von ErsMitgl.!?
@HF:
Da hat der Gesetzgeber geschlampt - es steht nur im _Kommentar_ zum § 22 WO, dass das auch für ErsMitgl gilt. Nur wer liest den im Normalfall schon, wenn der Gesetzestext sehr eindeutig erscheint.
Also losen - am besten in Anwesenheit der beiden