Erstellt am 01.10.2007 um 16:00 Uhr von DocPille
@karin77
Kannst Du bitte die Frage nochmal neu formulieren..........
Erstellt am 01.10.2007 um 20:10 Uhr von Der alte Heini
karin77
Du meinst mit den Wahllisten doch sicherlich die Vorschlagslisten, in denen sich die Kandidaten für die Betriebsratswahl eingetragen haben. Oder?
Nach Fristablauf dürfen keine Kandidaten von der Vorschlagsliste gestrichen werden.
Stehst Du auf der Vorschlagsliste und wirst in den BR gewählt, so hast Du die Möglichkeit die Wahl nicht anzunehmen und schon bist Du raus aus der Geschichte.
Erstellt am 03.10.2007 um 00:11 Uhr von Abakus
Man ahnt irgendwie, daß bei der Wahl einiges schiefläuft. Da ist von "Wahllisten" (Plural!) die Rede. Also gibt es wohl Listenwahl. Die ausgehängten "Wahllisten" sind aber wahrscheinlich noch nicht die eigentlichen Vorschlagslisten, sondern Listen, in die sich potentielle Kandidaten eintragen um ihren Willen zur Kandidatur zu bekunden. Die Vorschlagslisten werden von einem LISTENFÜHRER zusammengestellt. Er entscheidet im Prinzip, wer in welcher Reihenfolge auf die Liste kommt.
Wenn eine Liste bereits Stützunterschriften hat, darf die Liste nicht mehr verändert werden. Man könnte sie aber zerreißen, solange sie noch nicht eingereicht wurde.
Oder wie war die Frage?