Wer darf Stimmen auszählen?
Hallo, ich habe schon viel hier im Forum gelesen, aber ich komme nicht so richtig voran bzw. finde nicht wirklich eine klare Antwort auf meine Frage:
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Darf der-/diejenige, welche sich zur Wahl in den Betriebsrat gestellt hat an der Auszählung der Stimmen teilnehmen oder dürfen das nur Arbeitnehmer, welche nicht auf der Liste stehen?
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In unserem Unternehmen sind mehr als 100 MA, ich verstehe diese Regelung mit der Minderheit nicht ganz. Ist damit gemeint, dass der Prozentsatz Männer und Frauen entsprechend den Mitarbeitern auch auf den Vorschlagslisten einzuhalten ist, also 20 % Männer und 80 % Frauen im Unternehmen, dann auch 20 % Männer und 80 % Frauen auf den Listen? Ist diese Regelung eine Muss- oder Kannbestimmung?
Danke für die Antwort.
Community-Antworten (10)
18.09.2007 um 22:23 Uhr
@Knut, wenn der BR-Kandidat im Wahlvorstand ist, wird er auch an der Stimmauszählung beteiligt sein.
WO BetrVG § 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit,
dort hast du ein Beispiel, wie das berechnet wird. Die Minderheitenregelung ist ein MUSS.
Gut wäre schon, wenn sich das Geschlecht, das in der Minderheit ist, mit genügend Kandidaten zur Verfügung stellt. So wären die Sitze für die Minderheit gesichert.
18.09.2007 um 22:40 Uhr
Danke für deine Antwort.
Wir haben im Unternehmen ein BR gegründet. Viele sind mit dem Ergebnis der Wahl - ich sag jetzt mal "nicht zufrieden" einige unterstellen sogar Manipulation. Bin selbst nicht im BR, auch nicht auf der Liste - will trotzdem im Kreis der MA einige Sachen klären, denn dem gewählten BR vertraut keiner und somit stellt auch dort keiner Fragen - die Wahl war also für ...
Noch mal zur ersten Frage: Das heißt also es ist möglich, dass jemand sich für den BR hat aufstellen lassen und dann seine eigenen Stimmen auszählt? Wird dieser Wahlvorstand gewählt oder wie kommt der zustande? Sorry - habe Null Ahnung.
18.09.2007 um 22:51 Uhr
@Knut, der Wahlvorstand wird vom amtierenden Betriebsrat bestellt. § 36 (1) WO
"......ich sag jetzt mal "nicht zufrieden...." So wie sich euer BR nach der Wahl zusammensetzt, ist er von euch gewählt worden!
Wenn du berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Wahl hast, kannst du mit 2 anderen Kollegen die Wahl innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse die Wahl beim Arbeitsgericht anfechten. § 19 BetrVG
18.09.2007 um 23:00 Uhr
Nochmals Danke. Ja, der Betriebsrat wurde von uns gewählt, aber im Nachhinein hat keiner die Stimmen in der Form abgegeben. Verstehe das ganze selbst nicht - aber es ist nun mal so ausgezählt worden.
Die berechtigten Zweifel an der Richtigkeit der Wahl sind so eine Sache, da sich alles nur auf Vermutungen stützt und diese werden wohl nicht nachweisbar sein. Die Leute, die den BR gewählt haben, wollen jetzt mit Macht eine Neuwahl. Man greift sich echt an den Kopf.
Wir hatten bisher keinen Betriebsrat, deshalb die Frage nach dem: Woher kommt der Wahlvorstand?
Habe mir jetzt noch einmal die Sache mit den Mindestsitzen durchgelesen. Wenn nur 20 % Männer im Betrieb sind, aber 80 % Männer gewählt wurden, ist das aber so kein Problem oder doch?
18.09.2007 um 23:11 Uhr
@Knut, BetrVG § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat...
Ich nehme mal an, dass bei euch in einer Betriebsversammung der Wahlvorstand gewählt wurde.
(3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
Knut, wenn mehr als die notwendige Anzahl der Minderheit gewählt wird, ist das vollkommen rechtens, es dürfen nur nicht weniger sein. Ausser es haben sich nicht genügend zur Wahl gestellt.
18.09.2007 um 23:20 Uhr
Ich danke dir für deine Hilfe und deine Geduld
Werde dann morgen mal auf Arbeit versuchen, die Stimmungsmacher zu bremsen. Der BR hat keine leichten Start, aber was will man machen.
18.09.2007 um 23:30 Uhr
@Knut,
es ist immer das gleiche....
Einige Kollegen sind mit dem Wahlergebnis nicht zufrieden und versuchen mit diesem "Geschrei" ihren Unmut zu äussern!
Lasst doch das neugewählte Betriebsratsgremium mal anfangen zu arbeiten. Die Materie ist für sie auch neu. Die Gemüter werden sich schon beruhigen.
18.09.2007 um 23:32 Uhr
Danke, deine letzten Worte taten gut.
19.09.2007 um 09:06 Uhr
Ihr solltet den Betriebsrat unterstützen, deinen Antworten entnehme ich, dass du kein Betriebsrat bist, dich aber dennoch für diesen angagierst. Ich finde es bemerkenswert, wenn Kollegen dies tun und somit auch einen Teil zum Betriebsfrieden beitragen.
Das Problem, es wurde ein Betriebsrat gewählt den keiner wollte, haben wir schon oft diskutiert. Ihr solltet aber bei all dem Geschrei daran denken, dass dies die Postion des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber nicht gerade stärkt!
19.09.2007 um 09:12 Uhr
Hallo Knut, eine Stimmenauszählung ist öffentlich und somit hätte jeder an der Auszählung nicht teilnehmen aber zukucken können. Sich im Nachgang aufregen ist immer der einfache Weg. Ich jedenfalls wünsche eurem gewählten BR alles gute.
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