Erstellt am 12.04.2019 um 12:41 Uhr von jimbob2019
Also in erster Linie, muss der AG dafür sorgen, daß Nichtraucher nicht durch den Konsum vom Zigaretten negativ betroffen sind. Nichtraucherschutzgesetz. Der AG muss aber nicht dafür sorgen , daß die Raucher es bequem haben und störungsfrei Ihrer Sucht nachgehen können. Versucht es mit einer BV.
Erstellt am 12.04.2019 um 13:31 Uhr von Cyber99
Da würde ich mal im BRaDisG (BundesRaucherantiDiskriminierungsGesetz) nachschauen, da sollte das doch geregelt sein. Es ist eigentlich unverantwortlich die Raucher draußen stehen zu lassen - da werden die doch krank! Ansonsten würde ich wie jimbob2019 empfiehlt eine BV darüber abschließen. Am besten ihr vereinbart, dass künftig bei Neueinstellungen nur noch Raucher berücksichtigt werden, und dass alle Nichtraucher, die jetzt noch im Unternehmen sind mit einer Frist von sagen wir mal 3 Monaten mit dem Rauchen anzufangen haben. Dann könnt ihr ganz bequem im Gebäude quarzen. Alle die aus gesundheitlichen Gründen nicht bereit sind mit dem Rauchen anzufangen, würde ich krankheitsbedingt kündigen. Und fangt um Himmels willen nicht damit an Ausnahmen für Schwangere und Jugendliche zu machen. Wo kommt man denn da hin! Die Dinge lassen sich doch so einfach lösen.
Sorry - kurz vor dem Wochenende bin ich immer gut drauf und neige zur Ironie.
Erstellt am 12.04.2019 um 13:33 Uhr von Pjöööng
"Der AG muss aber nicht dafür sorgen , daß die Raucher es bequem haben und störungsfrei Ihrer Sucht nachgehen können."
Das ist so nicht ganz richtig! Der Arbeitgeber hat im Rahmen des betrieblich möglichen auch den Gesundheitsschutz und die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Raucher zu beachten.
Erstellt am 12.04.2019 um 14:29 Uhr von §§Reiter
@ Cyber99
Danke für diesen Beitrag! Der hat mir den Tag gerettet. ;)
@ Pjöööng
Ich bin selber Raucher, würde aber das Rauchen auf dem Betriebsgelände nicht als Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit bezeichnen. Viele Betriebe verbieten heutzutage das Rauchen auf dem gesamten Betriebsgelände. Der AG hat dort das Hausrecht und darf das. Der MA kann dann in seiner Pause das Gelände verlassen und draußen seine Persönlichkeit entfalten.
Erstellt am 12.04.2019 um 14:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (§§Reiter):
" Viele Betriebe verbieten heutzutage das Rauchen auf dem gesamten Betriebsgelände. Der AG hat dort das Hausrecht und darf das."
Ich weiß nicht, ob sich da die letzten Wochen etwas in der Rechtsprechung geändert hat. Mein Stand ist nach wie vor der, den man auch häufig auf einschlägigen Seitenm im Internet findet:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rauchverbot-nichtraucherschutz-im-betrieb_76_413662.html
("Ein absolutes Rauchverbot, das ausnahmslos für das gesamte Betriebsgelände, also auch im Freien gilt, wird aber meist unverhältnismäßig und daher unzulässig sein. Nach Auffassung des BAG ist auch darauf zu achten, dass die Orte, an denen geraucht werden darf, für den Raucher auch zumutbar sind. Eine Stigmatisierung der Raucher ist ebenfalls nicht zulässig.")
https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/mitbestimmung-personalrat/arbeitsstaettenverordnung-jetzt-koennen-sie-ein-totales-rauchverbot-fordern/
("Das Problem: Kann man einem erwachsenen Menschen verbieten zu rauchen? Nein. Deswegen muss das Rauchverbot auch verhältnismäßig sein.
Das heißt: Ihr Arbeitgeber muss die Belange des Betriebs sowie der Raucher und Nichtraucher gegeneinander abwägen.
Beispiel: Ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände (einschließlich der Freiflächen) lässt sich kaum allein auf den Gesundheitsschutz der Nichtraucher stützen. Hier müssten noch andere Gründe hinzutreten, etwa:
Sicherheitsgründe
Arbeitsschutzgründe
Hygienegründe
Vermeidung der Belästigung von Kunden")
https://www.kanzleiwehner.de/2016/04/rauchen-waehrend-der-arbeitszeit/
("Das Gesetz erlaubt dem Arbeitgeber im Grundsatz zwar, ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände zu erlassen. Doch in der Praxis wird ein solches meist willkürlich und damit nicht erlaubt sein. Bevor ein Rauchverbot vereinbart oder erlassen wird, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat nämlich klären, ob es überhaupt geeignet und das mildeste aller Mittel ist, um die Nichtraucher zu schützen. Dabei müssen sie sich intensiv mit allen Belangen und Einwänden beider Seiten auseinandersetzen.")
Erstellt am 12.04.2019 um 14:52 Uhr von rtjum
also ich sehe das wie Pjöööng.
Komplettes Verbot bedarf schon triftiger Gründe (Chemiebude oder so was).
Was mich an dem Thema am meisten stört ist eher das Regeln des wie dürfen die Kollegen während der Arbeitszeit rauchen (stempeln oder nicht stempeln etc). Wir tun uns da richtig schwer denn man kann es nicht allen Recht machen, wobei die meisten Nichtraucher gar kein Problem mit den Rauchern haben.
Erstellt am 12.04.2019 um 15:03 Uhr von celestro
"Was mich an dem Thema am meisten stört ist eher das Regeln des wie dürfen die Kollegen während der Arbeitszeit rauchen (stempeln oder nicht stempeln etc). Wir tun uns da richtig schwer denn man kann es nicht allen Recht machen, wobei die meisten Nichtraucher gar kein Problem mit den Rauchern haben."
Man muß es nicht jedem Recht machen. Das der AG nicht will, dass die Raucher bezahlte Pausen machen, könnte ich gut nachvollziehen und daher muss ein BR nicht unbedingt "nicht stempeln" durchboxen. Wenn "er" es natürlich schafft, ist das toll für die Raucher.
Erstellt am 12.04.2019 um 15:25 Uhr von §§Reiter
@ Pjöööng: Da habe ich wohl etwas zu sehr pauschalisiert.
In der Praxis habe ich es meist mit "Gesundheitsbetrieben" zu tun. (Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen) und die kommen mit ihrem generellen Rauchverbot auf dem Betriebsgelände in der Regel immer durch.
Aber das ist natürlich was anderes als bei Firma Schrauben-Müller oder der Maulwurf Tiefbau GmbH.
Von da her danke für die Verbesserung und den "Blick über den Tellerrand".
Erstellt am 12.04.2019 um 15:58 Uhr von nicoline
*(Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen) und die kommen mit ihrem generellen Rauchverbot auf dem Betriebsgelände immer durch.*
Nö!
Erstellt am 12.04.2019 um 16:43 Uhr von RoterFaden
>Die Raucher wurden nach draußen gelegt. <
Maschine, wie wurde das geregelt?
Zusammen mit dem Betriebsrat in einer BV?
@rtjum:
wir hatten das Thema hier auch schon.
Geraucht wird jetzt draußen, es gibt 3 Plätze -zum Glück mit Vordach :-)
AG wollte, dass AN ausstempeln, wir konnten das (noch) verhindern.
Interessante Sache dazu:
https://www.afa-anwalt.de/wp-content/uploads/2013/02/Betriebsrat_zwischen_den_Stuehlen_AiB_2012.pdf
Erstellt am 12.04.2019 um 16:44 Uhr von §§Reiter
Wenns bei Euch nicht so war, freut mich das für Euch nicoline.