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Anschauung neuer Betriebsstätte

BL
Betriebsrat LM
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, wir werden im Sommer in eine neue Fertigungsstätte umziehen. Der BR möchte sich dort die Gegebenheiten jetzt schon einmal ansehen. Gibt es hierfür einen Paragrafen, damit sich der BR die neue Fertigungsstätte ansehen kann.

46804

Community-Antworten (4)

R
rtjum

11.04.2019 um 12:25 Uhr

§90 BetrVG, ihr seid hoffentlich frühzeitig und umfassend von eurem AG unterrichtet worden. Ein Recht euch das vorab anzuschauen kenn ich nicht aber aufgrund der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zwischen AG und BR sollte der AG euch das durchaus ermöglichen

§
§§Reiter

11.04.2019 um 13:15 Uhr

Ich würde dem AG erklären, dass für Euch eine Begehung der neuen Fertigungsstätte Bestandteil einer umfassenden Unterrichtung ist. Bei diesem Gespräch könnt Ihr neben der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" noch ein Urteil des BAG in die Waagschale werfen: "Insbesondere zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben hat der Betriebsrat ein eigenes, von der Zustimmung des Arbeitgebers unabhängiges Zugangsrecht zu den Arbeitsplätzen der Arbeitnehmer, um sich durch eigene Anschauung aus erster Hand zu unterrichten. Der Betriebsbegehung muss kein besonderer Anlass zu Grunde liegen. Über die Durchführung einer Betriebsbegehung oder über Stichproben im Betrieb braucht der Betriebsrat den Arbeitgeber in der Regel nicht zu informieren" (BAG v. 13.6.1989 - 1 ABR 4/88).

Es geht zwar nicht um aktuelle Arbeitsplätze, sondern um zukünftige Arbeitsplätze. Aber die Argumentation ist die gleiche: "Insbesondere zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben......"

T
takkus

11.04.2019 um 13:18 Uhr

Das Recht der Begehung leiten wir regelmäßig aus dem § 80 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG ab. "..... geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, ...." (bspw. ASR,....) Ebenso aus § 87 Abs. 1 Ziffer 7 und 8 BetrVG: "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen ....." (Stolperfallen, Geländer...) und "Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, ....". (K& K- Küche und Klo)

R
rtjum

11.04.2019 um 15:01 Uhr

also bevor da angefangen wird zu arbeiten muss dort ja eh eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellt werden, bei der Begehung ist der BR auf jeden Fall dabei und ansonsten klar kann der BR jederzeit alle Arbeitsplätze besuchen (ok, mag Ausnahmen geben wo auch der BR sich irgendwie anmelden muss...). Aber jetzt schon wenn das erst im Sommer bezogen werden soll? Da ist doch sehr wahrscheinlich noch nichts aufgestellt etc, was soll denn da schon überwacht werden?

Bei uns war es glücklicherweise einfach wir den AG einfach auf unsere doch soo vertrauensvolle Zusammenarbeit hingewiesen und er hat uns den Architekten zur Begehung an die Seite gestellt, wir konnten uns alles anschauen und bekamen auf jede Frage dann auch eine kompetente Antwort bzgl. des Neubaus.

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