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Stellv. Vorsitzende

T
TGFrau
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Stv. Vorsitzende geht im November in Elternzeit. Sie möchte ihr Amt niederlegen. Müssen wir dann einen neuen Stellvertreter wählen oder rückt der 3. nach.

Danke für gute Informationenl.

Grüße UM

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Community-Antworten (3)

W
Werner

21.08.2007 um 16:59 Uhr

Hallo UM, laut BetrVG gibt es einen BRV und einen stellvertretenden BRV. Wenn der Stelli sein Amt niederlegt muß die Besetzung neu gewählt werden.

S
Sternburg

21.08.2007 um 16:59 Uhr

Der BRV und sein Stellvertreter sind Posten, die nur durch Wahlen (neu-)besetzt werden können.

B
benzino

30.08.2007 um 09:00 Uhr

Hallo,

der Vorsitzende muss nicht erneut bestätigt werden. Es muss lediglich die stellvertretende Position erneut gewählt werden. Per Beschluss auf einer ordentlichen BR Sitzung mit Tagesordnungspunkt "Neuwahl des Stellvertr. VS"

Gruß BO

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