Wahlberechtigung im Erziehungsurlaub?
Hallo, wir wählen zum ersten Mal einen Betriebsrat. Da kommen fast jeden Tag neue Fragen auf: Wie ist das mit MitarbeiterInnen im Erziehungsurlaub? Sind die Wahlberechtigt? Auch passiv? Danke für eure Antwort
Community-Antworten (1)
31.05.2007 um 16:13 Uhr
Ja, sie sind wählbar und dürfen wählen.
§§7,8 BetrVG Kommentierung durchlesen!
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