Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage:
Welche Gesetze schützen den ArbeitNEHMER vor dem Betriebsrat? Hintergrund ist, dass der Betriebsrat Mitarbeiter unter Druck setzt, sich auf die Gewerkschaftsseite zu schlagen. Kann der ArbeitGEBER hier einschreiten? Und wenn ja auf welcher Grundlage?