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Bestellung eines EM zum BR bei Unterschreiten der 50 Mitarbeitergrenze

S
Sysop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo werte Kollegen,

folgendes Szenario: seit Juni 2006 existiert in unserem Betrieb ein fünfköpfiger BR. Im August wurden wir dann ins kalte Wasser geworfen und hatten eine Massenentlassung (nebst IA und SP) - die Mitarbeiteranzahl ging von 76 runter auf bald nur noch 37, wenn die letzten Kollegen zum Ende März 2007 ausscheiden. Da wir ja unter 50 Mitarbeiter haben, wird in dieser Legislaturperiode ja nichts verändert.

Nun wird aber bald eine Kollegin aus dem Betriebsrat den Betrieb auf eigenen Wunsch verlassen. Wie ist es nun mit ihrem "Ersatz" bestellt? Wird das 1. Ersatzmitglied nun in den BR berufen, oder wird der Posten einfach nicht neu besetzt? Die Frage der Minderheitenquote steht nicht zur Debatte, da das Minderheitengeschlecht noch ausreichend im BR vertreten ist.

Wäre nett, wenn Ihr mir ein wenig bei der Frage auf die Sprünge helfen könntet. =)

Danke schon mal im voraus,

Sysop

5.30201

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

23.02.2007 um 14:11 Uhr

Solange ihr Ersatzmitglieder habt, rücken die für entgültig ausscheidende BR-Mitglieder dauerhaft in den BR nach. Solange die Zahl der Betriebsangehörigen nicht im Juni 2008 am Stichtag (2 Jahre nach eurer Wahl) unter 27 gesunken ist, ist keine Neuwahl nötig. Auch die BR-Größe bleibt bis zu einer (erforderlichen) Neuwahl unverändert.

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