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Weiterführung der BR-Tätigkeit - bis zum Abschluß der Neuwahlen?

R
rosi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Betriebsrat besteht ursprünglicher Weise aus 7 Mitgliedern. Nach einigen Austritten und Kündigungen verbleiben einschließlich nachgerückter Ersatzmitglieder zum 01.03.2007 nur noch 6 BRM.

Jetzt 3 Fragen: Wann müssen wir beginnen Neuwahlen einzuleiten? Können wir damit bereits jetzt starten, um die Wahlen schnellstmöglichst abzuschließen?

Sind wir bis zum Abschluß der Neuwahlen weiterhin geschäfts- und beschlußfähig, obwohl unser BR aus zu wenigen Mitgliedern besteht?

Haben wir weiterhin Anspruch, vom Arbeitgeber über personelle Einzelmaßnahmen, etc. informiert zu werden? Unser AG hat bereits angekündigt erst wieder mit einem neu gewählten BR zusammenzuarbeiten und bis dahin jegliche Information an uns zu verweigern.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

24.03.2007 um 17:08 Uhr

@rosi Frage1: Ihr müsst die Neuwahl "unverzüglich" einleiten - ohne schuldhaftes verzögern! Frage2: Ihr habt weiterhin ein vollständiges Mandat - vgl. § 21 BetrVG! Frage3: Er muss weiterhin mit Euch zusammenarbeiten!

U
Urmeli

24.03.2007 um 17:40 Uhr

§ 21 BetrVG ?

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