Erstellt am 17.12.2006 um 17:35 Uhr von Lotte
spoaco,
bei offensichtlichen Unrichtigkeiten kann die Wählerliste noch bis einen Tag vor der Wahl korrigiert werden. Siehe WO § 4 (3)
Erstellt am 17.12.2006 um 17:42 Uhr von Fayence
spoaco,
wer am Wahltag nicht auf der Wählerliste steht, darf NICHT wählen!
§ 4 Abs.3 BetrVG WO : Nach Ablauf der Einspruchsfrist soll der Wahlvorstand die Wählerliste nochmals auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen. Im Übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Wählerliste nur bei Schreibfehlern, offenbaren Unrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsprüche oder bei Eintritt von Wahlberechtigten in den Betrieb oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum Tage vor der Stimmabgabe berichtigt oder ergänzt werden."
Erstellt am 18.12.2006 um 13:32 Uhr von Lotte
Ramses,
weil ich die Pflicht habe, innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens zu prüfen, ob mein Name auf der Wählerliste steht?
Erstellt am 18.12.2006 um 16:06 Uhr von Lotte
Ramses,
könnte ich denn dann die Wahl anfechten, wenn ich unverpflichtet guten Mutes am Wahltag zum Stimmabgaberaum schreite und dort mit den harrschen Worten: "Du darfst nicht, denn Du stehst nicht auf der Wählerliste", des Raumes verwiesen werde?
Erstellt am 18.12.2006 um 16:41 Uhr von Lotte
Lieber Ramses,
bei der Frage was ich lieber wäre, ist die Antwort gar nicht so eindeutig.
Ich vergaß übrigens, dass Mona-Lisa und Kölner auch nicht auf der Liste standen und auch böse sind. Wir haben jetzt beim Arbeitsgericht die Wahl angefochten und Ramses ist unser Arbeitsrichter. Gewinnen wir?
Erstellt am 19.12.2006 um 07:36 Uhr von Lotte
Ramses,
würdest Du bitte endlich mal Deine Kristallkugel reinigen ;-)
Wollte auch nicht wirklich eine Antwort, was wärest Du denn für eine Arbeitsrichter, der vorher schon...
spoaco,
ist die Wählerin denn so sauer, dass Euch ein Anfechtungsverfahren ins Haus stehen könnte, falls sie überhaupt zwei Verbündete findet?
Erstellt am 19.12.2006 um 10:02 Uhr von Lotte
Ramses,
na da hab' ich ja jetzt mal wieder so'n typischen Ramses zum Nachdenken ;-)
Erstellt am 19.12.2006 um 13:58 Uhr von Lotte
Ramses,
ArbGG, dachte erst ZPO, aber das passte denn doch nicht. ;-))