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Ablauf Betriebsratwahl?

S
Spike
Nov 2016 bearbeitet

Moin

Habe vor einen Betriebsrat zugründen und folgende Fragen.

Einladung zur ersten Wahlversammlung wo auch der Wahlvorstand gewahlt wird sollte spätentens sieben Tage vorher bekannt gegeben werden!

Frage: Wenn Montag die Einladung erfolgt (z.B 4.12) darf dann am Montag dem 11.12 die Wahlversammlung statt finden oder erst am Dienstag?

Frage: Gibt es eine maximale Frist für die Einladung (z.B. 4Wochen)?Klar das das vereinfachte Wahlverfahren dafür geschaffen wurde um möglichst schnell die Wahl durch zuführen!

Frage: In der Firma wird vorraussichtlich bis zum 21.12 gearbeitet anschließend sind für die meisten Kollegen Betriebsferien, Wie ist das mit den gesetzlichen Fristen (Ablehnung, Bekanntmachung, Konstituierenden Sitzung)?

gruß

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Community-Antworten (1)

S
Spike

02.12.2006 um 16:17 Uhr

§ 187 Fristbeginn

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

Ist die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ein Ereignis?

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