Erstellt am 17.10.2006 um 09:55 Uhr von Rollie
Wenn keine der Frauen kandidiert, nicht.
Erstellt am 17.10.2006 um 10:47 Uhr von Kölner
Wenn aber eine Frau kandidiert, hat diese gute Karten...
@Forum-Admin
Warum kann ich den Namen der Fragestellerin nicht hier eingeben?
Erstellt am 17.10.2006 um 11:44 Uhr von tamirasun
Nun das ist in § 15 BetrVG geregelt. Dort steht allerdings auch nicht, was passiert, wenn sich keine Frau aufstellen läßt.
Dann ist es halt so das auch keine Frau drin ist, denke ich auch...
Sollte sich aber eine Frau aufstellen lassen ist sie nach § 15 auf jeden Fall drin...
( müßt natürlich vorher die Minderheit feststellen und die Anzahl festlegen)
LG
Erstellt am 08.11.2006 um 23:53 Uhr von SchwarzerPeter
Die Berechnung wer für wen wann von welcher Liste "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein.
Lösung:
Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet immer automatisch das richtige Ersatzmitglied,
aus der richtigen Liste inkl. Begründung für den Arbeitgeber (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/