Hallo alle zusammen!
Am 02.11.06 soll in unserer Firma die Bestellung des Wahlvorstandes erfolgen. Wir besitzen noch keinen BR in unserer Firma. Sind zu dieser Betriebsversammlung alle AN vom AG dafür freizustellen auch wenn es dadurch zu wirtschaftlichen Schaden kommt? In unserer Firma wird im 4-Schichtsystem gearbeitet und wir wollen die Wahl des Wahlvorst. zur Schichtübergabe der FS zur MS durchführen. Dazu müssten aber einige Anlagen kurzeitig abgestellt werden, was zur Folge hat, das dem AG wirtschaftlicher Schaden entsteht. Gibt es da irgendwelche Gesetze, das alle AN an der Wahl teilnehmen müssen oder müssen wir uns dem AG beugen und einige MA können nicht an der Wahl teilnehmen? Kann mir da jemand weiterhelfen?!

Danke für eure Hilfe

LG Luette