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Rücktritt Stellvertr. BR. Vorsitzender und GBR Mitglied

J
Jupp
Okt 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb ist er stellvertretender BR Vorsitzende zurück getreten. Die Nachvollge mit Ersattmitglied ist gesichert. Die Neuwahl des Stellv. ist für die nächste Sitzung geplant, genau so wie für den GBR. Nun stellt sich mir aber die Frage, welche Fristen hier eingehalten werden müssen, da ein Mitglieg (3er Gremiun) z.Z. krank ist.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.10.2018 um 02:21 Uhr

Woher willst Du bei der Fragestellung jetzt überhaupt eine Frist nehmen ? Das Ersatzmitglied rückt wegen des Rücktritts sofort nach, die Neuwahl auf der nächsten Sitzung ist in Ordnung, ebenso wie die Entscheidung über die Entsendung in den GBR. Das kranke Mitglied wird solange von einem weiteren Ersatz vertreten, wie es krank ist (oder anzeigt, trotzdem BR-Arbeit machen zu wollen).

K
kratzbürste

13.10.2018 um 09:37 Uhr

Ansonsten ist der BR ja auch noch mit 2 Mitglieder beschlussfähig.

Aber es gibt auch keine Fristen -

J
Jupp

13.10.2018 um 10:06 Uhr

Für mich stellt sich Sie Frage, ob nicht das reguläre Mitglied entscheiden soll, bevor es ein Ersattmitglied tut. Das gleiche ist mit der Entsendung zum GBR.

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