Erstellt am 02.08.2006 um 22:47 Uhr von Kölner
Das ist erlaubt und auch rechtens.
Erstellt am 03.08.2006 um 06:47 Uhr von Frank B.
... und steht im BetrVG und in der WO zum BetrVG.
Erstellt am 03.08.2006 um 11:43 Uhr von Saluk
... und kommt häufiger vor. Übertroffen eventuell noch von der Konstellation "alle 3 stellen sich zur Wahl" ;-)
Erstellt am 03.08.2006 um 16:11 Uhr von Mona-Lisa
und jetzt kommt der Clou!!
Sie dürfen sich selber wählen........
Erstellt am 03.08.2006 um 16:14 Uhr von Lotte
...und wenn sie eine Liste sind, dürfen sie sich sogar noch Stützunterschriften geben
Erstellt am 03.08.2006 um 20:16 Uhr von Kölner
@all
Ist es eigentlich erlaubt eine eigene Liste anzuführen, eine fremde Liste per Stützunterschrift zu unterstützen (und damit auch Listenführer zu sein) und gleichzeitig als leitender Angestellter diese zweite Liste kurz vor Abgabeschluss beim WV einzureichen?
Erstellt am 03.08.2006 um 20:31 Uhr von Lotte
Kölner,
fragst Du eventuell aus eigenem Interesse ;-)))
Erstellt am 03.08.2006 um 20:39 Uhr von Kölner
@Lotte
Ne. Aber ich fand diesen "frett so nett".
Erstellt am 03.08.2006 um 20:42 Uhr von Lotte
Kölner,
bei der Antwort kann man sich leicht auf das Glatteis begeben, aber es macht Spaß, darüber nachzudenken...
Erstellt am 03.08.2006 um 20:57 Uhr von Kölner
@Lotte
Der Bayer in mir würde jetzt sagen:
"Eben, drum."