Vereinfachtes Wahlverfahren - Frist zwischen Einladung und 1. Wahlversammlung?
Hallo,
nach § 28 WO hat die Einladung zur 1. Wahlversammlung eine Frist von MINDESTENS 7 Tage einzuhalten.
Heisst das, am Montag einladen zur Wahl frühestens in der darauf folgenden Woche am Dienstag? Wäre in der darauf folgenden Woche am Montag auch in Ordnung, oder ist hier "mindestens 7" nicht erreicht?
Und was wäre die maximalfrist? Kann in der Einladung einen Termin genannt werden, der bspw. 8 Wochen in der Zukunft liegt?
(Es geht um eine Erstwahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren).
Community-Antworten (3)
18.07.2006 um 15:24 Uhr
Das mit der Mindestfrist hast Du richtig berechnet. Die Wahl kann dann erst am Dienstag stattfinden. Siehe auch Däubler BetrVG, 10. Auflage, §14a, RN 7. Dort wurde es gegenüber der 9. Auflage korrigiert. Leider wurde im Kommentar zum §28 (1) der WO in der RN 2 der Fehler nicht korrigiert.
Das mit den 8 Wochen vorher ist zwar nicht grundsätzlich falsch, halte ich aber persönlich für ungeschickt, so lange zu warten. Nimmt man den Wortlaut des Gesetzes ernst, so darf nicht länger gewartet werden. Dort steht im §14a: "Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt." Allerdings spricht auch die Kommentierung dazu von einer Mindestfrist.
18.07.2006 um 16:12 Uhr
Hallo,
und Danke sehr!
in §14a ist von der 2. Wahl die Rede, ich fragte an aber wegen den Fristen zwischen der Einladung und der 1. Wahlversammlung. Ich weiss z.B. dass die Mindestfrist, die genannt werden darf, 7 Tage beträgt.
Dürfen wir zu einer 1. Wahlversammlung einladen, die erst (bspw.) 8 Wochen später stattfindet?
(Es geht um eine Erstwahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren).
18.07.2006 um 16:24 Uhr
Sorry, mein Fehler, hatte ich nicht richtig gelesen. Allerdings bleibt es bei der Fristenberechnung.
Verwandte Themen
Vereinfachtes Wahlverfahren oder nicht
ÄlterHallo,bei uns stehen wieder Neuwahlen an,da die meisten BR Mitglieder ausgetreten sind und nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen. Das Problem, das wir vom Wahlvorstand jetzt haben,ist d
Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?
ÄlterHallo, ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlve
Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren
ÄlterHallo ich bin neu für den Wahlvorstand gewählt und wollte wissen, ob mir mal jemand den Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren erk
Vereinfachtes Wahlverfahren - kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird?
ÄlterIn unserer Firma (65 MA) wurde schon einmal ein vereinfachtes Wahlverfahren, und auch und auch eine Listenwahl durchgeführt. Meine Frage dazu, kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren dur
Zeitabstände vereinfachtes Wahlverfahren - Wie viel Zeit muss mindestens vergehen von der Einladung zur ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes bis zur tatsächlichen Wahlversammlung?
ÄlterHallo Kundige zum Zweiten heute! Ich hatte es schon mal gefragt, aber keine so recht befriedigende Antwort erhalten, also nochmal: Wie viel Zeit muss mindestens vergehen von der Einladung zur er