Hallo,

nach § 28 WO hat die Einladung zur 1. Wahlversammlung eine Frist von MINDESTENS 7 Tage einzuhalten.

Heisst das, am Montag einladen zur Wahl frühestens in der darauf folgenden Woche am Dienstag? Wäre in der darauf folgenden Woche am Montag auch in Ordnung, oder ist hier "mindestens 7" nicht erreicht?

Und was wäre die maximalfrist? Kann in der Einladung einen Termin genannt werden, der bspw. 8 Wochen in der Zukunft liegt?

(Es geht um eine Erstwahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren).