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Wahl nach Stichtag, was nun?

M
miffi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin zum ersten Mal hier, weil ich erst jetzt neu in den BR gewählt wurde. Wir hatten unsere Wahl nach dem 31.05.06, also dem Stichtag für die Wahlen. Jetzt meine Frage... stimmt es, dass der BR jetzt dadurch für 8 Jahre gewählt ist? (§ 13, Abs. 3 Betriebsverf.gesetz).

3.51306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.06.2006 um 22:29 Uhr

@miffi Das würden einige BR's sicher bevorzugen. Aber wenn Du § 13 Abs. 3 BetrVG schon erwähnst, dann sollte Dich der Wortlaut des Gesetzestextes bzgl. Deiner Frage stutzig gemacht haben!

M
miffi

09.06.2006 um 22:35 Uhr

ist es schlimm, das ich jetzt leider nicht verstehe, was du damit meinst? ich habe das nur von nem freund gehört, der hatte mir das gesagt und da war ich dann wirklich stutzig. kannst du mir das vielleicht etwas auseinander pflücken, was in dem § 13 gemeint ist? das wäre super lieb :-)

K
Kölner

09.06.2006 um 22:43 Uhr

@miffi Lieb wie ich bin... Der Wortlaut vom § 13 Abs. 3 BetrVG: "Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat IN DEM AUF DIE WAHL FOLGENDEN NÄCHSTEN Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

Habt Ihr also am 06.06.06 gewählt müsst Ihr 2010 zwischen dem 01.03.-31.05.10 wieder wählen.

M
miffi

09.06.2006 um 22:47 Uhr

vielen vielen Dank :-) dann ist ja alles oki und wir können alle ruhig schlafen grins

K
Kölner

09.06.2006 um 22:50 Uhr

Wie gut, dass das Jahr 2014 doch weiter weg ist. ;-)

M
miffi

10.06.2006 um 00:23 Uhr

vielen vielen Dank :-) dann ist ja alles oki und wir können alle ruhig schlafen grins

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