Wahl nach Stichtag, was nun?
Hallo, ich bin zum ersten Mal hier, weil ich erst jetzt neu in den BR gewählt wurde. Wir hatten unsere Wahl nach dem 31.05.06, also dem Stichtag für die Wahlen. Jetzt meine Frage... stimmt es, dass der BR jetzt dadurch für 8 Jahre gewählt ist? (§ 13, Abs. 3 Betriebsverf.gesetz).
Community-Antworten (6)
09.06.2006 um 22:29 Uhr
@miffi Das würden einige BR's sicher bevorzugen. Aber wenn Du § 13 Abs. 3 BetrVG schon erwähnst, dann sollte Dich der Wortlaut des Gesetzestextes bzgl. Deiner Frage stutzig gemacht haben!
09.06.2006 um 22:35 Uhr
ist es schlimm, das ich jetzt leider nicht verstehe, was du damit meinst? ich habe das nur von nem freund gehört, der hatte mir das gesagt und da war ich dann wirklich stutzig. kannst du mir das vielleicht etwas auseinander pflücken, was in dem § 13 gemeint ist? das wäre super lieb :-)
09.06.2006 um 22:43 Uhr
@miffi Lieb wie ich bin... Der Wortlaut vom § 13 Abs. 3 BetrVG: "Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat IN DEM AUF DIE WAHL FOLGENDEN NÄCHSTEN Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Habt Ihr also am 06.06.06 gewählt müsst Ihr 2010 zwischen dem 01.03.-31.05.10 wieder wählen.
09.06.2006 um 22:47 Uhr
vielen vielen Dank :-) dann ist ja alles oki und wir können alle ruhig schlafen grins
09.06.2006 um 22:50 Uhr
Wie gut, dass das Jahr 2014 doch weiter weg ist. ;-)
10.06.2006 um 00:23 Uhr
vielen vielen Dank :-) dann ist ja alles oki und wir können alle ruhig schlafen grins
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