Sitzverteilung innerhalb des Betriebsrates?
Guten Abend,
unsere Betriebsratsmitglieder stehen fest. 5 Personen wurden per Mehrheitswahl (Personenwahl) gewählt. Dürfen die neu gewählten Betriebsratsmitglieder bei Ihrer ersten Sitzung intern entscheiden, wer zukünftig den Vorsitz hat oder ist die bei der Wahl vergebene Stimmenanzahl maßgebend für die Sitzverteilung? Gesetz den Fall, dass das Mitglied mit der meisten Stimmenanzahl gar nicht den Vorsitz übernehmen möchte?! Was ist dann? Wäre super, wenn Ihr Antwort hättet!
Community-Antworten (3)
17.05.2006 um 22:00 Uhr
wenn alle Gewählten ihre Wahl annehmen ruft der Wahlvorstand die konstituirende Sitzung ein. In dieser wird als erstes durch Wahl innerhalb der BR-Mitglieder der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Wenn beide feststehen übergibt der Wahlvorstandsvorsitzende alle Wahlunterlagen an den neu gewählten Betriebsratsvorsitzenden und dieser übernimmt dann die Weiterführung der Sitzung.
17.05.2006 um 22:27 Uhr
"Wenn beide feststehen ..."
Nein!
Sobald der Wahlleiter bestimmt ist verlässt der WVV das Sitzungszimmer.
18.05.2006 um 00:23 Uhr
Die Stimmenzahl kann man berücksichtigen, muß man aber nicht. So ist bei uns sogar derjenige mit den wenigsten Stimmen zum Vorsitzenden gewählt worden, weil wir ihn für geeigneter hielten
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