Erstellt am 17.05.2006 um 10:45 Uhr von p.g.
Ja, wenn er zuvor vom WV als Wahlhelfer benannt wurde.
Erstellt am 17.05.2006 um 10:49 Uhr von ty
Entschuldigung Frage war unvollständig.
Bewerber ist schon im Wahlvorstand.
Wie muß so eine Benennung aussehen, wie rein organisatorisch?
Erstellt am 17.05.2006 um 11:16 Uhr von Frank B.
Der WV muss bei der Stimmenauszählung mitwirken und muss nicht benannt werden.
Wenn es nicht so wäre, wären über 90% der Betriebsräte nicht gewählt.