Wahlvorschlag bringt Kündigungsschutz?
Als Wahlvorschlag wurde eine Kollegin benannt, die gekündigt werden soll. Die Kündigung ist noch nicht ausgesprochen. Hat sie durch den Vorschlag als Kandidat bereits Kündigungsschutz?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
25.04.2006 um 10:37 Uhr
Ja, sie genießt den K-Schutz des § 15 KSchG, der auch Wahlbewerber vor betriebsbedingten K. schützt.
25.04.2006 um 11:14 Uhr
Guten Morgen Romeo, Als Wahlbewerber nicht nur bei "betriebsbedingten" Kündigungen! Sollte sie gewählt werden, ist sie für die nächsten 4 Jahre (im Normalfall) sowieso aus dem Thema Kündigung raus. Gruss Mona-Lisa
25.04.2006 um 11:48 Uhr
Der Kündigungsschutz gem. §15 KschG greift aber erst ab offizieller Einleitung der BR-Wahl, also mit Bekanntgabe bzw. Aushang Wahlausschreiben.
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