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Wahlvorschlag bringt Kündigungsschutz?

R
Romeo
Nov 2016 bearbeitet

Als Wahlvorschlag wurde eine Kollegin benannt, die gekündigt werden soll. Die Kündigung ist noch nicht ausgesprochen. Hat sie durch den Vorschlag als Kandidat bereits Kündigungsschutz?

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

V
viktor

25.04.2006 um 10:37 Uhr

Ja, sie genießt den K-Schutz des § 15 KSchG, der auch Wahlbewerber vor betriebsbedingten K. schützt.

M
Mona-Lisa

25.04.2006 um 11:14 Uhr

Guten Morgen Romeo, Als Wahlbewerber nicht nur bei "betriebsbedingten" Kündigungen! Sollte sie gewählt werden, ist sie für die nächsten 4 Jahre (im Normalfall) sowieso aus dem Thema Kündigung raus. Gruss Mona-Lisa

F
Fayence

25.04.2006 um 11:48 Uhr

Der Kündigungsschutz gem. §15 KschG greift aber erst ab offizieller Einleitung der BR-Wahl, also mit Bekanntgabe bzw. Aushang Wahlausschreiben.

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