Hallo! Ich bin momentan im Erziehungsurlaub. Am gestrigen Tage habe ich die Briefwahlunterlagen erhalten. Allerdings bin ich im Vorfeld nicht über die anstehende Wahl inklusive des Wahlausschreibens und der Wählerlisten informiert worden, obwohl ich über ein aktives und passives Wahlrecht verfüge. Gerne hätte ich für die Wahl kandidiert. Jetzt soll die Abgabefrist für die Listenwahl bereits verstrichen sein. Das ist doch nicht fair, oder? Kann ich hier einen Einspruch erheben. Anderen geringfügig beschäftigten Kollegen geht es genauso. Bitte um eine schnelle Hilfe und Antwort.