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STIMMAUSZÄHLUNG - wann dürfen wir auszählen ?

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Vicky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Liebes Forum!

Wir haben gerade BR Wahlen. Wir haben im Schreiben festgesetzt das die MA heute bis 17Uhr wählen dürfen. Wir haben so ziemlich alle MA durch. Es fehlen noch Briefwahlen. Die Post ist durch - aber es kann natürlich sein das ein MA die Briefw. auch pers. vorbei bringt.

Dürfen wir jetzt trotzdem anfangen die Stimmen auszuzählen? Also im Betrieb gibt es keine Mitarbeiter mehr die noch wählen kommen die sind alle durch.

Vielen Dank im Voraus!!!

Liebe Grüsse

Vicky

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

21.04.2006 um 14:19 Uhr

NEIN, ihr müsst euch ans Wahlausschreiben halten. Dort ist der Ort und die Zeit der öffentlichen Simmenauszählung festgeschrieben.

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