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Arbeitnehmer während Kündigung - kann dieser von Wahlliste gelöscht werden ?

U
Ulma
Nov 2016 bearbeitet

Ein wahlberechtigter und wählbarer Arbeitnehmer hat in KW 15 fristgerecht zum 15. Mai gekündigt. Unsere Wahlen findet statt am 16.05. Kann dieser Arbeitnehmer schon heute von der Liste der wahlberechigten und wählbaren Arbeitnehmer gelöscht werden?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.04.2006 um 16:38 Uhr

Am Tag des Ausscheidens wird gestrichen!

W
w-j-l

21.04.2006 um 00:31 Uhr

Wovon leitest Du das her, Kölner?

Wir haben das auch anders gemacht. Da die erlaubten Änderungen der Wählerliste bis zum Tag vor der Wahl möglich sind, ist für mich klar, dass die Wahlberechtigung immer auf den Tag der Wahl fokussiert. Wenn ich also heute schon weiß, dass ein AN des Betriebes am Tag der Wahl ausgeschieden sein wird, dann kann ich ihn m.E. auch schon heute von der Wählerliste streichen.

RI
Ramses II

21.04.2006 um 02:00 Uhr

Sinnvollerweise "streicht" man den AN nicht, sondern vermerkt "Beschäftigungsende 15.05."

Könnte wichtig sein wenn der AN briefgewählt hat.

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