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Drei Kreuze für einen Kandidaten

S
smirre
Jan 2021 bearbeitet

Guten Abend miteinander,

wir haben heute die Auszählung der Stimmen unserer BR-Wahl gehabt.

Maximal 3 Kandidaten waren anzukreuzen.

Nun gibt es einen Stimmzettel, bei dem 3 Kreuze bei einer Kandidatin gemacht wurden.

Die Meinung bezüglich der Gültigkeit dieses Stimmzettels gehen in verschiedenen Quellen deutlich auseinander. Zudem wäre dieser Wahlzettel das Zünglein an der Waage zwischen verschiedenen Kandidaten.

Wie ist Eure Einschätzung dazu ?

Vielen lieben Dank für Eure schnelle Hilfe !

1.35209

Community-Antworten (9)

B
BloodyBeginner

29.05.2018 um 22:44 Uhr

Ich würde sagen der Zettel ist gültig, der Wählerwille erkennbar. Der Zettel sagt aus dass man den einen Kandidaten favorisiert, natürlich wird die Stimme nur als Einzelne und nicht dreifach gewertet.

H
HOLGER8612

30.05.2018 um 00:32 Uhr

Das zählt nicht.Wenn man 3 Stimmen hat kann man(muss aber nicht) 3 Kandidaten der Liste wählen.Alle Stimmen einer Person geben ist nicht gültig

M
MaJoK

30.05.2018 um 00:34 Uhr

Der Zettel ist ungültig, insgesamt können drei Stimmen vergeben werden aber nur ein Kreuz pro Kandidat.

Zitat: "Der Wähler füllt den Stimmzettel in einem schützten Bereich (Wahlkabine) aus, denn es gilt der Grundsatz des Wahlgeheimnisses. Dabei muss er sein Kreuz an die dafür vorgesehene Stelle setzen. Nimmt er sonstige Änderungen vor oder setzt zusätzliche Zeichen oder Anmerkungen auf den Stimmzettel, kann seine Stimmabgabe dadurch ungültig werden. Den ausgefüllten Stimmzettel steckt er dann in den Wahlumschlag, der seinerseits dann in die Wahlurne wandert."

C
celestro

30.05.2018 um 00:45 Uhr

@ Majok

Im April hat Dir Pjöööng schon deutlich gemacht, daß Du in diesem Punkt keine Ahnung hast:

https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/113387/betriebsratswahl-mehrere-stimmen-fuer-einzelne-kandidaten-nach-fehlinformation

Wie oft willst Du also noch schreiben, daß mehrere Kreuze für einen Kandidaten den Stimmzettel ungültig machen, obwohl dies nicht der Fall ist ?

P.S. Du schreibst ja selber "kann ungültig" werden.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsratswahl-wahlverfahren-52-mehrheitswahl-wahlverfahren-bei-nur-einer-vorschlagsliste_idesk_PI10413_HI3646486.html

Zitat: "Der Wähler kann nicht mehrere seiner Stimmen auf einen Bewerber vereinigen (keine Stimmhäufung). Eine Stimmhäufung wird als die Abgabe einer Stimme gedeutet."

F
fantil

30.05.2018 um 10:14 Uhr

Der Stimmzettel ist gültig! Es wird ist aber so, als wenn nur ein Kreuz gemacht wurde!

E
Erbsenzähler

30.05.2018 um 10:32 Uhr

Leute, wofür gibt es Schulungen für den Wahlvorstand? @ Holger und MaJok Bevor ihr weiterhin so einen Blödsinn schreibt lasst es bitte!!!

H
HOLGER8612

30.05.2018 um 17:30 Uhr

Wenn ihr es wisst und ihr recht habt dann ist doch alles gut.Erfreut euch an eurer überlegenheit.Ich persönlich leite Diskussionen zwar anders aber wer bin ich schon...

C
celestro

30.05.2018 um 19:21 Uhr

@ Holger

Mach Dir nichts draus. Du bist nur rein geraten in den "Majok redet dauernd dummes Zeug und wird trotzdem nicht vorsichtiger in den Äußerungen" Strudel.

H
HOLGER8612

30.05.2018 um 19:38 Uhr

Ok,danke.Läuft bei uns anderen

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