Erstellt am 19.04.2006 um 06:29 Uhr von Frank B.
Was soll die Frage? Sind diese beiden wählbare Arbeitnehmer oder nicht?
Auf was für Ideen manche kommen.
Erstellt am 19.04.2006 um 08:30 Uhr von Mona-lisa
Wenn beide Arbeitnehmer, ob Ehepaar oder nicht, in eurer Wählerliste aufgeführt sind, und dem § 8 BetrVG, - Wählbarkeit - entsprechen, ist alles i.O.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 19.04.2006 um 09:48 Uhr von Radlos
Frank B.
auf solche Ideen ist der Gesetzgeber schon vor langem an anderer Stelle gekommen!
Wie heisst es so schön: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!" Du hast die Richtigkeit dieses Satzes mal wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Erstellt am 19.04.2006 um 11:14 Uhr von Frank B.
Danke, Radlos! Dem kann ich nur zustimmen.
Erstellt am 19.04.2006 um 13:09 Uhr von museumsleiter
Besten Dank, mona-lisa, genauso muß eine Antwort für "Nichtwissende" aussehen !
Schönen Tag noch wünscht
museumsleiter