Erstellt am 12.04.2006 um 12:36 Uhr von pit47
Hallo Andy,
wenn ihr schon gewählt habt, besteht der BR aus 7 Mitgliedern. Bei einer Wahlanfechtung entscheidet dann das Arbeitsgericht über eine Neuwahl oder nicht.
Erstellt am 12.04.2006 um 12:55 Uhr von Didi
Hallo Andreas, keine Angst vor repressalien vom Chef:
Wenn Ihr als Wahlvorstand eine "günstige Prognose" gesehen habt, seit ihr absolut auf der sichern Seite!
Erstellt am 12.04.2006 um 13:37 Uhr von Andy
Super.
Das haben wir uns eigentlich auch schon gedacht.
Danke für die schnelle Antwort.
Gruß.
Andreas
Erstellt am 12.04.2006 um 13:42 Uhr von Kölner
@Andy, Didi
Ich sehe das nicht ganz so sicher und rosig.
Wenn der WV die begründete Zukunftsprognose hinsichtlich Eurer MA-Zahl nicht zur Kenntnis nimmt, dann kann eine Wahlanfechtung schon zu einer heftigen Belastung für den Betrieb werden.
Das Risiko einer betriebsratslosen Zeit scheint mir in Eurer Situation ziemlich waghalsig.
Erstellt am 12.04.2006 um 14:42 Uhr von Andy
Hi Didi.
Die endgültige zukünftige Mitarbeiterzahl ist bei uns noch nicht errechenbar.
Wenn die aus dem Sozialplan Gekündigten nicht mehr bei uns sind liegen wir bei 99 MA. Es sollen jedoch noch 2 Verkäufer eingestellt werden.
Alles bewegt sich um die magische 100-101 Grenze.
Der Wahlvorstand rechnet dieses Jahr mit reichlich neuen Kunden.
Also sehen wir eine günstige Zukunftsprognose.
Und am Tage der Wahl waren wir 121 MA.
Ich denke, das berechtigt doch die 7 BR-Mitglieder.