Erstellt am 11.04.2006 um 22:16 Uhr von marion
hallo teamer
du meinst bestimmt die stützunterschriften, der kranke kollege kann mit der vorschlagsliste auch jemand anderen beauftragen, diese einzusammeln. hauptsache ist, dass die kandidatenliste mit der liste der stützunterschriften zusammengeheftet ist. jeder muss wissen, welche kandidaten er stützt.
Erstellt am 11.04.2006 um 22:21 Uhr von Kölner
Warum sollten die Listen ungültig sein? Geistige Umnachtung?
Wenn sich jemand über das Sammeln von Stützunterschriften während der Krankheitsphase aufregen könnte, wäre das allenfalls der AG - sonst gibt es da nix zu mäkeln!
Erstellt am 12.04.2006 um 09:13 Uhr von viktor
Immer daran denken: Der AN ist "arbeitsunfähig" - kann also die vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben. Deswegen kann er alles andere machen, wenn es der Genesung nicht im Wege steht.
Erstellt am 12.04.2006 um 09:48 Uhr von rainerzwo
Um es klar zu stellen: den WV hat es grundsätzlich nichts anzugehen, unter welchen Bedingungen die Listen erstellt wurden! Sein Job ist nur die Gültigkeit festzustellen und bei Verdachtsmomenten auf Unrichtigkeiten der Liste das zu prüfen. Natürlich kann man einen solchen Verdacht haben, wenn man weiss, dass der Listenführer derzeit krank geschrieben ist. Wenn aber dann die Prüfung ergeben hat, dass die Liste und die Unterschriften ok sind, dann geht den WV alles andere nichts mehr an!
Erstellt am 12.04.2006 um 15:23 Uhr von Fayence
"...Natürlich kann man einen solchen Verdacht haben, wenn man weiss, dass der Listenführer derzeit krank geschrieben ist. "
@ rainerzwo
Jeder, also auch ich, sollte sich langsam an Deine etwas eigene Art von Rechtsempfinden gewöhnt haben. Bei solchen Antworten schwillt mir jedoch langsam aber sicher der Kamm. Was soll dass???