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Bestand des Betriebsrates

J
Janka83
Jan 2021 bearbeitet

haben zum 1. mal im April 2016 einen Betriebsrat gewählt...( vorher gab es keinen) hätten wir jetzt wieder wählen müssen...obwohl wir neu sind.. und fallen wir dann nicht in die 5 Jahresreglung??? sollte dies nicht zu treffen... und wir müssten neu wählen ...können wir das auch noch nach dem 31.05.2018... obwohl die Frist der Betriebswahlen überschritten ist???

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Community-Antworten (3)

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celestro

23.05.2018 um 21:16 Uhr

Ihr hättet jetzt wieder wählen müssen, da Euer BR bereits länger als 1 Jahr besteht. Und ja, Ihr solltet schnellstmöglich wählen, da Ihr in einigen Tagen keinen "BR im Amt" mehr haben werdet.

C
Cherry

24.05.2018 um 10:45 Uhr

Bitte § 13 Abs. 3 BetrVG ansehen. Ihr müsst auf jeden Fall noch vor dem 31.05.2018 wählen damit ihr in den Rhytmus der BR-Wahlen von 4 Jahren kommt, sonst habt ihr demnächst keinen offiziellen BR.

C
celestro

24.05.2018 um 11:50 Uhr

"Ihr müsst auf jeden Fall noch vor dem 31.05.2018 wählen"

das will ich sehen ;-)))

die sollen einfach schnellstmöglich wählen und gut ist ...

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