haben zum 1. mal im April 2016 einen Betriebsrat gewählt...( vorher gab es keinen)
hätten wir jetzt wieder wählen müssen...obwohl wir neu sind.. und fallen wir dann nicht in die 5 Jahresreglung???
sollte dies nicht zu treffen... und wir müssten neu wählen ...können wir das auch noch nach dem 31.05.2018... obwohl die Frist der Betriebswahlen überschritten ist???