Einstufiges Wahlverfahren - welche Fristen gelten?
Hilfe! Wir haben so viele Unterlagen und finden keine eindeutige Regelung! Wir haben unter 50 MA, wählen 3 BR im einstufigen Verfahren. Welche Fristen gelten für uns ab Aushang des Wahlausschreibens für die Einsprüche gegen die Wählerliste und die Wahlvorschläge? 3 Tage oder 2 Wochen?
Besten Dank für die Auskunft!
Community-Antworten (1)
05.04.2006 um 22:29 Uhr
Drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens! Zwingendes Recht und kann nicht verlängert werden.
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