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Verteilung der Stimmen - wieviele Stimmen darf der Wähler wem geben?

Q
QUARK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Demnächst gibt es bei uns im BEtrieb eine BR-Wahl. Nun wurde mir gesagt, dass jeder Wahlberechtigte bis zu 5 Stimmen hat und diese 5 Stimmen auch nur einem Kandidaten geben kann. Stimmt das? (Wenn ja oder nein, gibt es dazu einen §§ im Gesetz?)

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Community-Antworten (6)

D
DocPille

04.04.2006 um 21:03 Uhr

Nein,das nennt man häufeln,ist nicht gestattet

wenn es dann doch jemand macht,so ist das als eine stimme zu werten.

P
p.g.

04.04.2006 um 21:40 Uhr

ergänzende Frage an DocPille: Wenn nun jemand Kandidat A 2 Stimmen gibt und Kandidat B 3 Stimmen gibt, wie ist das dann zu werten. Wird der Stimmzettel ungültig oder erhält A + B jeweils 1 Stimme Gruß Peter

N
Norden

05.04.2006 um 04:19 Uhr

@ p.g. Sorryy, dass ich hier antworte.

Ich musste mir hier erklären lassen, dass A und B in diesem Fall eine Stimme bekommen. Selbst wenn hier A und B jeweils vier Kreuze gestanden hätten, dann wäre der Stimmzettel gültig gewesen.

Ich kann das zwar nicht ganz nachvollziehen, aber in BetrVg-Kommentierungen soll es derart stehen - ich besitze immer noch keine...

Persönlich denke ich, dass der die Stimmzettel von der Gestaltung her nur ein Kreuz zulassen sollten. Und wenn da mehr Kreuze sind, dann könnte - meiner Meinung nach, immer noch - der Wahlvorstand für einen ungültigen Stimmversuch votieren; irgendjemand nannte das Willkür meinerseits. Aber ich erkenne eben nur "klaren" Wählerwillen und keine WV-"Verarsche".

E
Edelweis

05.04.2006 um 14:05 Uhr

@DocPille- irgendwie verstehe ich Deine Antwort nicht. Im Beitrag 22091 als Antwort an lokomotive redest Du ganz anders. Der 1.April ist doch vorbei- oder? @Quark- Es wäre gut zu wissen, ob Ihr Listenwahl oder Persönlichkeitswahl durchführt.Bei Listenwahl hat, soweit ich weiß der Wähler immer 1 Stimme, die er der Liste seiner Wahl geben kann. Bei Persönlichkeitswahl soviel Stimmen wie Kandidaten vorhanden sind, wobei für jeden Kandidaten nur 1 Stimme gezählt wird. Wenn DU also nur 4 Kollegen bei der Wahl wählen willst, kreuzt DU diese an. Wenn Du nur 1 willst, nur den. Hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte. Gruß Edelweis

F
Fayence

05.04.2006 um 23:32 Uhr

Edelweis, entschuldige die kleine Korrektur. Gemeint hast Du das Richtige, geschrieben aber falsch.

"Bei Persönlichkeitswahl soviel Stimmen wie Kandidaten vorhanden sind, wobei für jeden Kandidaten nur 1 Stimme gezählt wird."

Wir hatten bei der letzten BR-Persönlichkeitswahl 36 Kandidaten, aber nur 15 BR zu wählen. Unser Wahlvorstand hat deshalb geschrieben, dass wir für max. 15 KandidatInnen jeweils 1 Stimme abgeben können. ;-)

Gruß Fayence

E
Edelweis

06.04.2006 um 10:52 Uhr

@Fayence, vielen Dank für die Korrektur. Genau das habe ich gemeint , ich bin relativ neu und übe noch, freue mich auch immer zu lernen. Ohne dich verlegen machen zu wollen, möchte ich jetzt doch das häufig im Forum geäußerte Lob an DIch unterstreichen. Deine Antworten sind sachlich (manchmal blickt ein wenig Schalk durch), gut recherchiert und Deine Links zutreffend und hilfreich. So stelle ich mir kompetente BR'innen vor, die ihren Kollegen helfen, ohne in die Selbstdarstellung abzudriften. Gruß Edelweis

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