Unser Unternehmen hat ca. 60 Mitarbeiter/innen und soll nach § 9 BetrVG aus 5 Betriebsratsmitgliedern bestehen. Was passiert, wenn sich aber nur bspw. 3 oder 4 Mitarbeiter/innen als Kandidaten zur BR-Wahl zur Verfügung stellen?
Erstellt am 03.04.2006 um 14:48 Uhr von norbert bevor § 11 BetrVG greift, muss zunächst eine Nachfrist vom WA über 1 Woche gesetzt werden