Sorry, noch keine Ahnung - wer übt die Beteiligungsrechte aus wenn die Amtszeit des alten BR noch nicht abgelaufen ist?
Mehrere Fragen Sagt mal bitte, von wem und wann wird der alte BR verabschiedet und der neue begrüßt?Was ist, wenn die 4 Jahre noch nicht um sind, aber der neue schon gewählt ist ? Darf der neue schon BR schon Sitzungen abhalten?
Danke für eure Antworten MfG
Community-Antworten (12)
03.04.2006 um 00:16 Uhr
hallo Anna, die Verabschiederei ist Sache des neuen Betriebsrats. Ihr könnt ja den Arbeitgeber dazu einladen! Altes und neues BR - Gremium zusammen, dann geht`s in einem Aufwasch! Zeitpunkt: natürlich erst, wenn der neue Betriebsrat im Amt ist, und das ist dann, wenn die Amtszeit des alten Betriebsrat abgelaufen ist. Vorher kann der neugewählte BR auch keine Sitzungen abhalten. Gruss Mona-Lisa
03.04.2006 um 00:22 Uhr
Mona-Lisa,
selbstverständlich kann der neue BR schon Sitzungen abhalten so lange der alte BR noch im Amt ist.
03.04.2006 um 01:14 Uhr
@Ramses II das ist doch unlogisch! Heisst das, dass zwei Betriebsratsgremien Beschlüsse fassen, Vereinbarungen usw. abschliessen können? Das glaubst du doch selber nicht! Kannst du mir das genauer erklären, ich glaube, Anna wäre daran genau so interessiert. Mona-Lisa
03.04.2006 um 01:43 Uhr
Mona-Lisa, jetzt hast Du aber ein Eigentor geschossen!
Spontan fällt mir schon mal 1 Sitzung ein, nämlich die konstituierende. Die sollte doch wohl auf alle Fälle vor Ende der Amtszeit des amtierenden BR statt finden? Oder?
Gruß Fayence
03.04.2006 um 01:46 Uhr
Tja Mona-Lisa,
zum Glück ist Deine Logik nicht massgeblich...
Als Lektüre ist hier der § 29 des BetrVG ganz interessant. Wenn Du Dir dann noch die Fristen für die Wahlen zu Gemüte führst wirst Du feststellen, dass z.B. die konstituierende Sitzung sehr häufig bereits stattfindet während der alte BR noch im Amt ist. Selbstverständlich können auch weitere Sitzungen einberuefen werden die sich allerdings hauptsächlich mit organisatorischen Fragen des neuen BR beschäftigen dürften. Es wäre aber auch hier meines Erachtens nicht zu beanstanden wenn dieser BR der noch nicht im Amt ist mit dem AG bereits Vereinbarungen trifft.
03.04.2006 um 04:32 Uhr
@Fayence klar findet die konstituierende Sitzung vor Ende der Amtszeit statt. Aber die seh ich nicht als "übliche" Sitzung. Okay? @Ramses II deine Logik ist manchmal auch haarsträubend! Aber nach Studium des § 29 BetrVG bin ich eines besseren belehrt worden! Mit mir kann man doch reden! Und du hast mit deinem Hinweis der Anna auch geholfen, nett von dir.
03.04.2006 um 12:09 Uhr
Guten Morgen Mona-Lisa,
mein Segen ist mit Dir. ;-)
Gruß aus dem Katharinen Kloster Fayence
03.04.2006 um 13:52 Uhr
Ähm?
Sitzungen bevor die Amtszeit des "alten BR's" endet können, aus meinem logischen Verständnis heraus, bereits abgehalten werden. Aber Beschlüsse sind doch ungültig, wenn sie in BV münden sollten? Lediglich Absichtserklärungen - sprich: organisatorische Arbeitsvorbereitungen - können gefasst werden. Oder liege ich da falsch?
Benno
03.04.2006 um 17:04 Uhr
oje! Schon wieder eine Meinung mit "logischem" Hintergrund......... Mona-Lisa
03.04.2006 um 17:11 Uhr
Hallo Benno_BRB, der neue BR kann auch schon vor Beginn der Amtszeit Beschlüsse fassen, allerdings nur solche mit Innenwirkung. Also Organisatorisches, Wahlen, ....
Beschlüsse eines neuen BR über mitbestimmungspflichtige Angelegenheit bzw. zu personellen Maßnahmen sind unwirksam, solange der alte BR noch im Amt ist.
03.04.2006 um 17:12 Uhr
Zuviel des Guten?
Liebe Mona!
Du weißt es also auch nicht besser. Doch abfällige Bemerkungen machen den Menschen nicht schlauer! Und geheimnisvoll Lächeln klärt auch nichts auf!
Viel Spass im Louvre....
Benno
03.04.2006 um 17:23 Uhr
@Benno_BRB, meine Bemerkung war nicht abfällig gemeint, glaub mir! Schon gar nicht gegen dich. Mich hat nur gefreut, dass es auch noch andere Teilnehmer gibt, die logisches Denken anwenden! Ich nenne mich übrigens: Mona-Lisa
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