Erstellt am 31.03.2006 um 20:15 Uhr von Mona-Lisa
ja, darf er.
Warum wurde nicht am schwarzen Brett bekanntgegeben, dass der Wahlvorstand bestellt wurde?
Erstellt am 31.03.2006 um 20:17 Uhr von eddy
Gute Frage!!!!
Wir wurden auf vollendete Tatsachen gestellt, und hatten es zu akzeptieren.
Ist es auch eine Wahlvergehen??
Erstellt am 31.03.2006 um 21:02 Uhr von Mona-Lisa
schau mal im § 28 und 29 WO nach!
Ich glaube, ihr habt ein Problem!
Mona-Lisa
Erstellt am 31.03.2006 um 21:05 Uhr von Mona-Lisa
ziehe meine Antwort Nr. 21534 hiermit zurück.
Mona-Lisa
Erstellt am 31.03.2006 um 21:07 Uhr von Kölner
Akzeptiert...wo kann ich gegenzeichnen?
Erstellt am 31.03.2006 um 21:26 Uhr von eddy
hallo,
was meinst du mit "Antwort zurückziehen"??
Daß er den WV nicht bestimmen kann?
Erstellt am 31.03.2006 um 21:39 Uhr von Mona-Lisa
eddy, lies die Wahlordnung!
Erstellt am 31.03.2006 um 21:43 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
wir treffen uns im Louvre, da kannst du gegenzeichnen.
Gruss Mona-Lisa