Erstellt am 10.05.2018 um 23:04 Uhr von celestro
§ 16 Abs. 2 BetrVG
"Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend."
Erstellt am 10.05.2018 um 23:13 Uhr von jesijan
kann man das jetzt auch noch machen vor das Arbeitsgericht gehen? Ich bin Schülerin und wollte mich für die Auszubildenden aufstellen lassen. ????
Erstellt am 11.05.2018 um 00:17 Uhr von celestro
"kann man das jetzt auch noch machen vor das Arbeitsgericht gehen?"
wenn die Amtszeit des BR nur noch höchstens 8 Wochen geht, dann kann man das "jetzt erst" machen.
"Ich bin Schülerin und wollte mich für die Auszubildenden aufstellen lassen. ????"
für den Betriebsrat oder für die JAV aufstellen lassen ?