Erstellt am 31.03.2006 um 21:35 Uhr von Fayence
Hallo eddy,
mir ist nicht bekannt, dass der Wahlvorstand am Tag der Urnenwahl bekannt geben muss, wie viele nachträgliche schriftl. Stimmabgaben beantragt worden sind.
Vielleicht haben im Vorfeld noch 7 weitere KollegInnen die nachträgliche Stimmabgabe beantragt!
Erstellt am 03.04.2006 um 11:06 Uhr von rainerzwo
> Eine Briefwahl wurde am nächsten Tag erwartet
Ein befremdlicher Umgang ....
Leider auch wieder mal ein typisches Beispiel, dass man die Wahlurne niemals aus den Augen lassen soll...
Offenbar besteht der begründete Verdacht auf Wahlfälschung. Selbst wenn man zusätzliche Stimmen "identifizieren" könnte sind Manipulationsmöglichkeiten der alten Stimmen eindeutig gegeben gewesen.
Ich würde vorschlagen, den Mut aufzubringen und a) wegen wahlfälschung die Wahl wiederholen, b) ist eine Anzeige gegen unbekannt angebracht. Vermutlich macht sich der WV selbst sogar strafbar, wenn er diese Wahl als richtig verkündet.
Lieber eine doppelte Wahl als eine juristisch unsaubere.
Erstellt am 03.04.2006 um 11:11 Uhr von eddy144
hallo,
leider ist der WV selbst, wo wir vermuten, daß sie selber die Stimmen ergaunert haben.
Soll man die persönlich ansprechen, ohne die Wahl anwaltlich anzufechten, oder wie meinst du es??
Erstellt am 03.04.2006 um 16:34 Uhr von rainerzwo
Alternativ kann man dem gewählten Betriebsrat klarmachen, was losgewesen ist. Die wandeln dann nämlich auch auf dünnem Eis,weil sie ruckzuck nicht mehr legitimiert sein können - sie sind ziemlich simpel erpressbar.
Aber sie können geschlossen zurücktreten und so ne anständige Neuwahl anstoßen...
Erstellt am 03.04.2006 um 16:53 Uhr von Fayence
@ rainerzwo
"Leider auch wieder mal ein typisches Beispiel, dass man die Wahlurne niemals aus den Augen lassen soll..."
Eine Nachtwache ist (noch) nicht vorgesehen...
"Ich würde vorschlagen, den Mut aufzubringen und a) wegen wahlfälschung die Wahl wiederholen"
Was soll denn dieser Ratschlag? Mal abgesehen davon, dass das nicht so geht!
"b) ist eine Anzeige gegen unbekannt angebracht"
Was empfiehlst Du? Zur Polizei oder besser gleich zur Kripo gehen?
Wie kann man nur einen solchen Müll schreiben und dann auch noch mit "sie sind ziemlich simpel erpressbar" enden!
Erstellt am 03.04.2006 um 20:10 Uhr von eddy144
@reinerzwo
ist es nicht so, daß, wenn "die " 3 gewählten zurücktreten sollten, eben wegen obigen Gründe, daß die nächsten, die nicht gewählten, einfach nachrücken??
Ich glaube, somit wäre das ganze problem gelöst, oder??
Gruß, Eddy
Erstellt am 03.04.2006 um 20:13 Uhr von eddy144
@fayence
kannst du vielleicht Ratschläge geben, wie wir uns verhalten sollen.
Gruß, eddy
Erstellt am 03.04.2006 um 22:30 Uhr von Fayence
Hallo eddy,
zunächst einmal würde ich mir den § 34 Abs. 2 und den §35 der Wahlordnung durchlesen.
Und wenn in Kenntnis dieser Regelungen weitere konkrete Fragen bei Dir auftauchen, meldest Du Dich wieder. Bislang vermag ich aufgrund Deiner Angaben keinen Wahlbetrug erkennen.
Also vermutlich bis noch einmal!
Gruß
Fayence
Erstellt am 03.04.2006 um 22:36 Uhr von Ramses II
Der WV sollte alles im Wahlprotokoll sauber dokumentieren und das Wahlergebnis veröffentlichen.
Es ist dann Sache der Anfechtungsberechtigten zu entscheiden ob sie die Wahl anfechten.