D R I N G E N D ! Eine Bewerberin möchte sich aus der Krankheit heraus bewerben und auf die Liste setzen lassen, geht das ?
Guten Morgen,
bei uns läuft heute um 18:00 Uhr die Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten aus, jetzt hat gerade ein Kollege angerufen, das eine Mitarbeiterin ( die seit einer Woche krank ist) sich unbedingt auf die Liste setzen laßen möchte. Kann jetzt dieser Kollege die Mitarbeiterin auf die Liste setzen und die Kollegin unterschreibt wenn sie aus der Krankheit zurückkommt ?
Darf der Wahlvorstand das akzeptieren ?
Vielen Dank für die Hilfe Thomas
Community-Antworten (4)
30.03.2006 um 11:24 Uhr
Moins!
Die Vorschlagsliste ist nur gültig, wenn alle Kandidaten auch ihre Kandidatur mit ihrer Unterschrift bestätigen. Der WV kann diese Liste nicht für gültig erklaren, wenn die kranke Kollegin nicht selber unterschreibt.
Daher ist die eigenhändige Unterschrift unbedingt nötig
Benno
30.03.2006 um 11:41 Uhr
Neben der nötigen eigenständigen Unterschrift ist auch die Reihenfolge - erst Kandidaten, dann Stützunterschriften - einzuhalten. Als Wahlvorstand dem Listenführer am besten raten, dass die Zeiten der Unterschriften (letzter Kanditat, erster Stützer) notiert werden, das hilft dem WV bei der Überprüfung.
Grundsätzlich ist es eine gute Sache, wenn es mehr Kandidaten gibt. Von daher sollte der WV niemanden bremsen, wenn der Weg bis 18 Uhr noch einzuhalten ist.
30.03.2006 um 11:50 Uhr
Hallo Thomas,
§ 8 Abs.2 WO Punkt 2 sagt : " Ungültig sind auch Vorschlagslisten, wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberin oder Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt, falls diese Mängel trotz Beanstandung nicht binnen einer Frist von drei Arbeitstagen beseitigt werden."
Das heißt, du kannst die Kollegin auf die Liste nehmen (auch ohne Unterschrift) mußt aber die Stützunterschriften danach neu einholen. Wenn dir dies in der Zeit bis 18.00 Uhr gelingt, bekommt der Listenführer die Liste vom WV mit der Beanstandung der fehlenden Unterschrift zurück und kann diese innerhalb von 3 Tagen nachreichen. Dies ist natürlich nur möglich wenn du in dieser Zeit die Unterschrift bekommst.
MfG Angi1
30.03.2006 um 17:16 Uhr
"Neben der nötigen eigenständigen Unterschrift ist auch die Reihenfolge - erst Kandidaten, dann Stützunterschriften - einzuhalten. Als Wahlvorstand dem Listenführer am besten raten, dass die Zeiten der Unterschriften (letzter Kanditat, erster Stützer) notiert werden, das hilft dem WV bei der Überprüfung."
Norden,
wo hast Du das denn her?
Bei Euch reagiert die fröhliche Willkür deucht mir.