Kandidatenliste geändert; Stützunterschriften?
Die Kandidatenliste wurde aufgestellt und wir begannen die Stützunterschriften zu sammeln. Nachdem 30 Unterschriften gesammelt waren, wurde die Liste um einen Kandidaten erweitert. Alle 30 Unterstützer wurden darüber informiert; die Kenntnisnahme wurde auf der Stützunterschriftenliste jeweils einzeln vermerkt. Dann wurden weitere 20 Unterschriften gesammelt. Frage: ist das okay? Gibt es ein Urteil dazu?
Community-Antworten (1)
29.03.2006 um 16:52 Uhr
Grundsätzlich hört sich Euer Vorgehen richtig an. Der Wahlvorstand wird von Euch am Ende eine korrekte Liste bekommen.
Aber: Wie der WV jedoch mit der Bemerkung zur Kenntnisnahme umgeht, weiß ich nicht. Denn es belegt, dass Eure Liste ja im Grunde nicht "korrekt" gesammelt wurde. Grundsätzlich kann der WV davon ausgehen, dass bei einer Korrektur die gleiche Liste zustande kommt, deshalb müsste er nicht handeln. Aber die Arbeit des WV wird durch eine solche Liste erschwert.
Ohne Bemerkung zur Kenntnisnahme hätte der WV weniger zu entscheiden, da er ja nicht auf das möglicherweise "nicht korrekte Sammeln" aufmerksam gemacht wurde.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich finde, dass die Listenführer dem Wahlvorstand einfach nur eine korrekte Liste abgeben soll. Dass dabei die Kandidaten vor den Stützunterschriften gesammelt wurden, sollte sich von selbst verstehen. Aber irgendwelche Abweichungen vom Normalen schaffen für beide Seiten (Listenführer, Wahlvorstand) nicht immer die gewünscht Sicherheit.
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