Erstellt am 29.03.2006 um 14:52 Uhr von Norden
Grundsätzlich hört sich Euer Vorgehen richtig an. Der Wahlvorstand wird von Euch am Ende eine korrekte Liste bekommen.
Aber: Wie der WV jedoch mit der Bemerkung zur Kenntnisnahme umgeht, weiß ich nicht. Denn es belegt, dass Eure Liste ja im Grunde nicht "korrekt" gesammelt wurde. Grundsätzlich kann der WV davon ausgehen, dass bei einer Korrektur die gleiche Liste zustande kommt, deshalb müsste er nicht handeln. Aber die Arbeit des WV wird durch eine solche Liste erschwert.
Ohne Bemerkung zur Kenntnisnahme hätte der WV weniger zu entscheiden, da er ja nicht auf das möglicherweise "nicht korrekte Sammeln" aufmerksam gemacht wurde.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich finde, dass die Listenführer dem Wahlvorstand einfach nur eine korrekte Liste abgeben soll. Dass dabei die Kandidaten vor den Stützunterschriften gesammelt wurden, sollte sich von selbst verstehen. Aber irgendwelche Abweichungen vom Normalen schaffen für beide Seiten (Listenführer, Wahlvorstand) nicht immer die gewünscht Sicherheit.