Informationschreiben des Wahlvorstandes -ist dazu ein Beschluss des WV erforderlich?
Hallo, Ist es zulässig als Vorsitzender des Wahlvorstandes eine allgemeine Information dass die Wahl unter Beachtung der Gesetze stattfindet per Mail an alle Mitarbeiter zu senden? Oder benötige ich hierzu den Beschluss aus einer Sitzung des Wahlvorstandes?
Community-Antworten (8)
29.03.2006 um 11:16 Uhr
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes vertritt den Wahlvorstand nach außen. Zu Alleingängen, auch wenn es nur eine Info-Mail ist, würde ich nicht raten. Mal sollte sich über das gemeinsame Tun verständigen. Notfalls das Schreiben bereits vorbereitet zunächst an die Mitglieder des WV schicken, absengnen lassen und dann an den Rest der Belegschaft.
29.03.2006 um 11:43 Uhr
Immer wenn ich ein öffentliches Schreiben fertigmache, lasse ich das eh von allen anderen Korrekturlesen. Bei meiner Schreibe würde ich mich sonst doch eh (wie hier) total blamieren.. Selbstverständlich schicken wir unseren Kram auch per Rundmail raus. Ich würde nur empfehlen, nicht zuviele Briefaktionen zu machen. Eine BR-Wahl ist ein normaler gesetzlicher Vorgang, den ich nicht wie Sauerbier bewerben würde.
29.03.2006 um 12:00 Uhr
Bei uns besteht eben das Problem daß im Wahlvorstand eben diese beiden Personen sitzen für die hauptsächlich dieses Infoschreiben gedacht wäre. Einen Beschluss herbeizuführen ist da etwas problematisch
29.03.2006 um 12:03 Uhr
Ja, dann ist doch das alles überhaupt kein Problem. Dann fassen "diese beiden Personen" sogar einen Beschluss darüber - da müsste die Information doch wirklich ankommen. Ist noch Zeit, die beide auf eine Schulung zu schicken?
29.03.2006 um 12:13 Uhr
Das mit dem Beschluss ist gut (von Norden). Man könnte das auch in eine "Geschäftsordnung" reinbringen, über die man abstimmen soll.
29.03.2006 um 12:18 Uhr
Einfach Norden, das reicht - ich bin ja nicht adelig...
29.03.2006 um 12:18 Uhr
Hallo von Norden, Das mit dem Beschluss ist gut aber das Thema Schulung kann man bei diesen beiden vergessen. Eine meint sie sei allwissend (BR-Vorsitzende) und der Andere hört auf ihr (geistliches) Wort.
29.03.2006 um 12:22 Uhr
Mache Dir keinen Kopf! Wenn Du darauf achtest, das alles nach dem vorgegebenene Weg einer BR-Wahl abläuft (ich sage nur Terminplan!), dann sind die Wege der Einflussnahme nun auch nicht so groß. Schließlich wird und muss der Wahlvorstand an die Gesetze halten, sonst riskiert er eine Anfechtung.
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