Wenn ein Wahlvorstandsmitglied sich eine Wählerliste aneignet , um für seine eigene Person - seine eigene Bewerberliste für den Betriebsrat über die Daten der Wählerliste
Mitbewerber zu aquirieren ohne die anderen Wahlvorstandsmitglieder darüber in Kenntnis zu setzen - ist das nicht eine Art von Amtsmissbrauch oder Datenmissbrauch?