Hallo, 14 BR-Kandidaten standen auf einer Wählerliste. Kurz vor Abgabefrist
wurde eine zweite Wählerliste mit 2 BR-Kandidaten abgegeben. Alles verlief genau nach Vorschrifft. Bei der ersten Sitzung ( Mit Wahlausschuss ) nahmen
11 BR-Kandidaten die Wahl nicht an.Sie wollten Persönlich gewählt werden.
Fakt: 7 Betriebsräte solten es sein, jetzt sind es aber nur 5 BRs. Frage??
Darf ein unterbesetzter neugewählter BR das Amt durchführen oder gibt es da irgendwelche Vorschriften wie da vorgegangenwerden soll ?
Bitte um Antwort Hartl