11 von 16 BR-Kandidaten nehmen Wahl wegen Listenwahl nicht an - was dann?
Hallo, 14 BR-Kandidaten standen auf einer Wählerliste. Kurz vor Abgabefrist wurde eine zweite Wählerliste mit 2 BR-Kandidaten abgegeben. Alles verlief genau nach Vorschrifft. Bei der ersten Sitzung ( Mit Wahlausschuss ) nahmen 11 BR-Kandidaten die Wahl nicht an.Sie wollten Persönlich gewählt werden. Fakt: 7 Betriebsräte solten es sein, jetzt sind es aber nur 5 BRs. Frage?? Darf ein unterbesetzter neugewählter BR das Amt durchführen oder gibt es da irgendwelche Vorschriften wie da vorgegangenwerden soll ? Bitte um Antwort Hartl
Community-Antworten (9)
23.03.2006 um 23:13 Uhr
Na Klar ! Der ist ja nicht unterbesetzt, beschlußfähig ist er auch,daher kein problem.Trotzalledem sollte man versuchen noch die ein oder anderen zu Überzeugen sich passiv und aktiv an der Wahl zu beteiligen.
23.03.2006 um 23:27 Uhr
Hallo Harl, meinst Du mit der ersten Sitzung die konstituierende Sitzung? Falls ja, wann hat die Wahl und wann hat die konstituierende Sitzung statt gefunden?
Gruß Fayence
23.03.2006 um 23:38 Uhr
Hallo Hartl, das ist schon eine heiße Kiste. So richtig kann ich es nicht verstehen, dass gewählte BR-Kandidaten die Wahl ablehnen, um in einer neuen Wahl auf andere Art gewählt zu werden. Ich halte das für Missachtung des Wählerauftrages. Wozu soll das gut sein? Das sieht danach aus, dass die Gewählten nicht akzeptieren können wenn die Wähler nicht ewählt haben. Haben sich interessierte Kandidaten zu weit nach hinten drängen lassen auf ihrer Liste?
Grundsätzlich ist die Listenwahl das gesetzliche "Regelwahlverfahren" in Betrieben ab 51 AN. Die Mehrheitswahl ist der Ausnahmefall, wenn nur eine Liste eingereicht wird.
Der BR kann in Deinem Fall die Arbeit auch mit 5 Mitgliedern anfangen. Nach §13 (2) Nr.2 muss zwar grundsätzlich neu gewählt werden. Allerdings gibt es auch Kommentarmeinungen, die sagen, dass genau in dem von Dir geschilderten Fall der BR in entsprechender Anwendung des §11 BetrVG mit dieser reduzierten Anzahl von Mitgliedern dauerhaft arbeiten darf.
Um neu zu wählen müßte der BR einen neuen WV einsetzen. Tut er dies nicht, arbeitet er ganz normal weiter. Dann müßte eine WV durch einen GBR oder das Arbeitsgericht (auf Antrag) eingesetzt werden.
Die Vorschrift zur Einsetzung eines WV ist zwar eine Muss-Vorschrift, die jedoch an keiner Stelle des Gesetzes unmittelbar sanktioniert ist.
Könnte sein, dass dieses Handeln der 11 Verweigerer ein Schuss ist, der für einige Zeit nach hinten losgeht.
Gruesse w-j-l
Nun bin ich mal gespannt, wieviel Widerspruch meine Rechtsauffassung in diesem Thread wieder hervorruft.
23.03.2006 um 23:58 Uhr
Lieber w-j-l, war mir und sicherlich nicht nur mir alleine klar, dass Du hier wieder Deinem Lieblingsthema frönen wirst. Aber warten wir doch bitte schön erst einmal ab, ob es sich hier um die Niederlegung eines Amtes handelt oder wirklich um die Ablehnung der Wahl!
Mir ist dieses nämlich nicht klar und es hätte völlig unterschiedliche Konsequenzen! Daher habe ich mir vorweg erlaubt, die Frage nach dem zeitlichen Ablauf zu stellen (Du weißt schon, Nichtannahme der Wahl binnen 3 Arbeitstagen).
Gruß Fayence
24.03.2006 um 00:23 Uhr
Hihi,
Fayence hat gut aufgepasst.
Wurde die Wahl tatsächlich nicht angenommen, dann war das tatsächlich ein Schuß in den Ofen weil damit letztendlich ein kleinerer BR konstituiert wird.
Wurde die Wahl hingegen angenommen (und sei es durch Zustimmungsfiktion), dann müsste eigentlich ... wobei der BR auch nicht in den Knast wandert wenn nicht...
24.03.2006 um 08:58 Uhr
Ramses II, der Schulmeister !!
24.03.2006 um 12:36 Uhr
Hallo Fayence hallo Ramses II, da gebe ich Euch natürlich ohne Einschränkung recht. Allerdings habe ich mich auf den für mich eindeutigen Teil der Einleitung bezogen:
"Bei der ersten Sitzung ( Mit Wahlausschuss ) nahmen 11 BR-Kandidaten die Wahl nicht an."
Danach schien es sich NICHT um die Konstitutierende Sitzung zu handeln.
Trotzdem danke für Eure klärenden Hinweise.
25.03.2006 um 00:19 Uhr
w-j-l,
an welcher Stzung nimmt denn der Wahlvorstand teil (wenigstens zu Anfang)?
Damit KANN es sich meines Erachtens NUR um die konstituierende Sitzung handeln.
Trotzdem ist das Ganze in sich nicht ganz schlüssig, da ja zu der konstituierenden Sitzung erst eingeladen wird wenn alle gewählten ihre Wahl angenommen haben.
26.03.2006 um 16:36 Uhr
Hallo Ramses II ich habe nicht gelesen "konstituierende Sitzung" sondern "erste Sitzung" und "(Mit Wahlvorstand)" und "nahmen .... die Wahl nicht an". Das war dem Wortlaut nach irgendeine Sitzung, aber nicht zwangsläufig die Konstituierende.
An der konstituierenden Sitzung nimmt nur der Vorsitzende des Wahlvorstands bis zur Wahl eines Wahlleiters für die Vorsitzendenwahl teil. Außerdem kann die konst. Sitzung nur stattfinden, wenn die Frage Annahme oder Ablehnung der Wahl geklärt ist. Aber ich denke, wir sind ja in der Sache nicht auseinander, lediglich in der Frage wie Hartls Anfrage zu werten ist.
Vielleicht, bevor wir hier weiter Spiegelfechterei betreiben, kann uns ja Hartl über die Sachlage näher aufklären.
Verwandte Themen
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
Anfechtungsgrund
ÄlterHallo zusammen! Morgen sind bei uns die BR-Wahlen. Es gibt 19 Kandidaten für 11 Sitze. Gestern hat die zweite BRV-Stellv. gegen 12 UIhr mittags eine Mail an alle Kandidaten geschickt, man möge für ein
Listenwahl - Notwendige Anzahl von wählbaren Mitgliedern
ÄlterHallo an Alle, In unserem Unternehmen wird normallerweise die Form der Personalwahl angewandt (die Info und Vorgehensweise bzgl. Listenwahl und "Schubladenliste" wurde vom BR bei einer Info-Veranst
Wahlchaos - Anzeige?
ÄlterWir haben ein großes Problem. Nächste Woche ist bei uns die Wahl. Auch auf Empfehlung unserer Gewerkschaft haben wir vor 3 Wochen bei der Betriebsversammlung eine Vorstellung aller Kandidaten machen w
Wer wird Ersatzmitglied bei Listenwahl?
ÄlterHallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zu den Ersatzmitgliedern. Wir hatten am Dienstag, 09.05. unsere Wahl. Diese wurde als Listenwahl durchgeführt. Es mussten 9 Betriebsräte gewählt werden. E