Beschlußfassung Bestellung Wahlvorstand - durfte der alte BRV den Wahlvorstand ohne Beschluss bestellen?
hallo,
ich bin neu im br, bei uns dominiert der alte br mit eindeutiger mehrheit 15köpfiger br. jetzt meine frage, konnte der alte brv ohne beschluss einfach einen wv bestimmen?( Beschluss ist nicht auffindbar) wenn nicht, was kann oder muß ich tun?
Community-Antworten (8)
19.03.2006 um 10:12 Uhr
Hallo Stern,
ich denke nicht, dass es dafür einen Beschluß gibt.
Im §16 BetrVG heißt es: "Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden....."
Gruß,
ProfNase
19.03.2006 um 18:10 Uhr
hallo profnase,
danke für deine antwort. ich dachte man muss für alles einen beschluß fassen, wenn du sagst, der betriebsrat bestellt........... der betriebsrat sind doch 15 personen!? Kann der BRV dann ohne die meinung der anderen zu hören einen wahlvorstand bestimmen?
sorry, bin halt noch kein profi.......lach
lg stern
19.03.2006 um 19:26 Uhr
Im §16 BetrVG heißt es: "Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden....."
also stern der BR bestellt den WV mit Beschlussfassung es muss einen Beschluss geben......
und nein nicht nur der Vorsitzende kann das sondern der Betriebsrat muss es, wenn er es nicht macht muss der Gesamtbetriebsrat wenn vorhanden den WV bestellen.
LG Tammo
19.03.2006 um 20:21 Uhr
hallo tammo,
vielen dank für deine antwort, jetzt ist mir wenigstens ein stück geholfen.
lg stern
19.03.2006 um 22:32 Uhr
Die Durchsetzbarkeit des Rechts scheitert oftmals daran, dass grundlegende Prinzipien der korrekten Amtsausübung in einer Form verletzt werden, die den Betroffenen vor die Aufgabe stellen, das Selbstverständliche beweisen zu müssen...
.... und das "Recht" für absoluten Unfug keine §§ vorsieht, in denen klar angewiesen wird, dass selbstverständlich auch hierüber ein Beschluss zu fassen ist.
Ciao, Dandelion
20.03.2006 um 08:38 Uhr
Hallo nochmal,
selbstverständlich muss ein Beschluss gefasst werden. Trotzdem denke ich, dass es im Fall von Stern keinen gibt, oder ist der mitlerweile aufgetaucht ???
Gruß,
ProfNase
20.03.2006 um 12:19 Uhr
juristisch ist mir unklar, ob ein Beschluss ungültig ist / nicht stattgefunden haben soll, wenn dazuz schriftliche Dokumentation nicht auffindbar ist. Ich habe den Eindruck, dass ein Mangel an Dokumentation einen Beschluss an sich erstmal nicht in Frage stellt, sondern so nur leichter Streitigkeiten entstehen können.
20.03.2006 um 18:41 Uhr
hallo profnase,
nein es gibt keinen beschluß. im br sitzen mitglieder, die ihre ganze familie auf die vorderen listenplätze gesetzt haben um ihnen die arbeitsplätze zu sichern deshalb wird auch das meiste unter der hand gemacht und wir sind halt nur die "abnicker"!so habe ich mir br-tätigkeit nun überhaupt nicht vorgestellt, doch habe ich festgestellt gegen dieses bollwerk kommt niemand an. ich habe den eindruck der großteil vom br ist pro ag.
lg stern
Verwandte Themen
Bestellung und Größe des Wahlvorstandes?
ÄlterHabe da mal eine Frage an Euch Wissenden, wir haben ja auch im nächsten Jahr Betriebsratswahlen und sind jetzt dabei einen Wahlvorstand zu bestellen. Unser Problem liegt darin, dass es eigentlich jed
Betriebsratswahl - Wahlvorstand "Vorfrage" legal?
ÄlterGuten Morgen, wir haben das gleiche Problem wie -bostonbulls (gestern geschrieben hat). Die Personen welche 2006 und auch davor immer den Wahlvorstand und - Helfer gemacht haben, sind entweder alters
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Abwahl BRV und Neuwahl
ÄlterAbwahl BRV und Neuwahl Ist Situation : 11 er Betriebsrat. Der in der amtierenden BRV herrscht seitdem nach einer langen und guten Zusammenarbeit immer mehr eigenständig und trifft Entscheidungen oh
Bestellung Wahlvorstand bei zurückgetretenen Betriebsrat
ÄlterHallo, unser "äußerst fähiger" Betriebsrat ist am 30.06.2009 geschlossen zurückgetreten. Nun weigert er sich, bei der Bestellung des Wahlvorstandes mitzuwirken, da er es nach seinen Aussagen nicht